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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-060  

Betreff: Mitteilung über die Anpassung der Kindertagesstättenbeiträge ab 01.08.2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
13.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Kreis Pinneberg beschließt jährlich die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung der Elementar-, der Krippen- sowie der Hortkinder entsprechend des Kita-Jahres. Seitens der Stadt Barmstedt besteht die Möglichkeit, eigene Elternbeiträge festzusetzen.

 

Am 05.12.2018 hat der Kreistag den Beschluss gefasst, die Elternbeiträge in den Kita-Jahren vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 und vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021 nicht zu erhöhen. Weiter wurde die Kreisverwaltung aufgefordert, eine entsprechende Satzungsänderung vorzunehmen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung ist nicht erfolgt, insofern kann noch eine Änderung eintreten. Hiervon wird jedoch nicht ausgegangen.

 

Laut Beschlussfassung aus dem Jahr 1995 erfolgt eine Anpassung der Elternbeiträge entsprechend der Vorgaben des Kreises Pinneberg. Sofern keine separate Beschlussfassung hierzu erfolgt, wird eine Erhöhung der Kita-Beiträge auch in Barmstedt ausgesetzt. Gleiches gilt für den Einkommenseinsatz im Rahmen der Sozialstaffelberechnung.

 

Sollte wiedererwarten eine anderslautende Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgen, wird der Ausschuss für Jugend und Soziales nochmals informiert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt .

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine

 

 

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