Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-058
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Sachverhalt:
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind nachträglich gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 69.695,36 EUR
Davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gem. § 4 der
Haushaltssatzung 0,00 EUR
Damit sind noch genehmigungspflichtig 69.695,36 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx)
Mehrauszahlungen insgesamt 14.456,71 EUR
Davon sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gem. § 4 der
Haushaltssatzung 0,00 EUR
Damit sind noch genehmigungspflichtig 14.456,71 EUR
Die Mehraufwendungen sind zum größten Teil Abschreibungen geschuldet. Die Begründungen sind der anliegenden Liste zu entnehmen.
Für diese Überschreitungen ist keine Deckung vorhanden, die Überschreitungen spiegeln sich im Jahresfehlbetrag wieder.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsüberschreitungen aus dem Jahresabschluss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 69.695,36 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 14.456,71 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlage
Anlage/n:
- Liste Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2014
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Anlagen: | |||||
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1 | - Liste Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2014 (152 KB) |
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