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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-056  

Betreff: Bestellung eines Wahlvorstandes für die Europawahl am 26.05.2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
13.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für die Europawahl am 26.05.2019 ist von der Gemeindevertretung ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Westerhorn bildet einen Wahlbezirk.

Der Wahlvorstand besteht gemäß § 5 Absatz 3 Europawahlgesetz aus dem Wahlvorsteher/in, seinem/seiner Stellvertreter/in und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein.

Ferner sind noch 2 Mitglieder für den einzurichtenden Briefwahlvorstand des Amtes Hörnerkirchen zu benennen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn nimmt den Termin der Europawahl am 26.05.2019 zur Kenntnis.

Für die Wahlvorstände werden folgende Personen benannt:

 

Wahlvorsteher /-in:

stellv. Wahlvorsteher /-in:

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in :

Beisitzer /-in:

Beisitzer /-in:

 

Mitglied Briefwahlvorstand:

Mitglied Briefwahlvorstand:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

 

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