Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-056
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Sachverhalt:
Für die Europawahl am 26.05.2019 ist von der Gemeindevertretung ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Westerhorn bildet einen Wahlbezirk.
Der Wahlvorstand besteht gemäß § 5 Absatz 3 Europawahlgesetz aus dem Wahlvorsteher/in, seinem/seiner Stellvertreter/in und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein.
Ferner sind noch 2 Mitglieder für den einzurichtenden Briefwahlvorstand des Amtes Hörnerkirchen zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn nimmt den Termin der Europawahl am 26.05.2019 zur Kenntnis.
Für die Wahlvorstände werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher /-in:
stellv. Wahlvorsteher /-in:
Beisitzer /-in :
Beisitzer /-in :
Beisitzer /-in :
Beisitzer /-in :
Beisitzer /-in :
Beisitzer /-in:
Beisitzer /-in:
Mitglied Briefwahlvorstand:
Mitglied Briefwahlvorstand:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de