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Vorlage - VO/2019-054
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.02.2019 beantragt die Lebenshilfe im Kreis Pinneberg gemeinnützige GmbH vorrangig aufgrund der zu erwartenden Tariferhöhung eine Anhebung der Elternbeiträge zum 01.08.2019 gemäß vertraglicher Vereinbarung vom 08.08.2017.
In der zugrundeliegenden Ausgaben- /Kostenstruktur fließen die Personalkosten mit 80 % und die Sachkosten mit 20 % ein, sodass sich eine mittels Dreisatz errechnete Anpassung von 3,28 % ergibt.
Die Anpassung der beantragten Anhebung der Elternbeiträge errechnet sich gemäß Kalkulation der Lebenshilfe wie folgt:
- die Tariferhöhung im TVöD SuE um 3,63 % x 80 % = 2,90 %
- Preissteigerung bei den Sachkosten von 1,9 % x 20 % = 0,38 %
Das daraus resultierende Beitragsmodell ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2019 gemäß Antrag der Lebenshilfe vom 14.02.2019 nach dem beigefügtem Beitragsmodell.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitragsmodell zum 01.08.2019 (527 KB) |
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