Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-044
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Sachverhalt:
Im Jahr 2018 sind folgende Rechtsberatungskosten angefallen:
HHSt. 020000.655000 (Hauptamt):
Die hier getätigten Ausgaben betreffen sämtlich die Rechtsverhältnisse zu den Stadtwerken.
Im Ergebnis 2018 sind 51.363,41 € enthalten. Davon wurden 36.880,54 € in 2018 angeordnet und ausgezahlt. Weitere 14.482,87 € wurden für 2018 ergebniswirksam angeordnet, die tatsächliche Auszahlung erfolgte aufgrund des Jahreswechsels aber erst 2019.
Nachstehende Themen wurden von der beauftragten Kanzlei bearbeitet:
lfd. Nr. | Thema |
1. | Anstellungsvertrag/Werkleitervertrag |
2. | rechtliche Situation i.R.d. Beteiligungsverwaltung |
3. | Provisionsfall/strafrechtliche Würdigung |
4. | Löschwasserversorgung/Abschluss eines Vertrages Stadt Barmstedt./. Stadtwerke Barmstedt |
5. | übertarifliche Leistungen an MA/innen der Stadtwerke Barmstedt |
6. | arbeitsrechtliche Maßnahmen |
7. | Ausgestaltung zukünftiger Zusammenarbeit Bürgermeisterin ./. Werkleitung |
8. | Fall „C319“ |
Hinweis: Aus den Mandatierungen in 2018 war ergebnis- und kassenwirksam für 2019 noch eine Zahlung in Höhe von 1.847,14 € zu leisten.
HHSt. 022000.655000 (Personalamt)
226,10 € für die Beratung in einer Personalangelegenheit
HHSt. 030000.655000 (Kämmerei)
Die rechtliche Begleitung der Konzessionsvergabe erforderte Ausgaben in Höhe von 6.783 € im Jahr 2018.
HHSt. 562000.655000 (Sporthalle Schulstraße)
Die Beratung und Vertretung der Stadt sowie Gerichtskosten im Verfahren wegen des Wasserschadens bei der Sporthalle Schulstraße erforderte einen Aufwand in Höhe von 7.976,41 €
HHSt. 600000.655000 (Liegenschaftsverwaltung)
Die Stadt wurde im Zuge des Verkaufs der Grundstücke im BP 55 von einem Erwerber verklagt. Es fielen 330,82 € für die rechtliche Beratung an.
HHSt. 615000.655000 (Städtebauförderung)
Im Zuge einer früheren städtebaulichen Maßnahme war noch eine Klage anhängig. Dafür wurden für Rechtsberatung und Gerichtskosten 3.167,55 € aufgewendet. Für das gewonnene Verfahren konnten 3.120,83 € an anerkennungsfähigen Kosten als Erstattung vom Verfahrensunterlegenen vereinnahmt werden.
Hinweis:
Die Auflistung berücksichtigt gemäß der Anforderung Rechtsberatungskosten. Teilweise auf gleichen aber auch auf anderen Haushaltsstellen der Gruppierung „655000“ sind auch Kosten für Sachverständige und Gutachten gebucht. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat in der Sitzung vom 11.03.2019 auch dafür eine Aufschlüsselung erbeten. Diese Berichterstattung wird erarbeitet und danach in die nächst mögliche Sitzung gebracht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss (Berichtswesen).
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de