Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-038
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Sachverhalt:
Die Netzbetreiber von Strom- und Erdgasnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre den sogenannten Grundversorger in den Kommunen festzustellen. Hierbei wird überprüft, welcher Energielieferant die meisten Haushaltskunden beliefert. Dem festgestellten Grundversorger obliegt sodann auch die Grundversorgungspflicht.
Die Stadtwerke Barmstedt waren bisher in folgenden Bereichen Grundversorger:
Erdgas:
Barmstedt, Lutzhorn, Bokholt-Hanredder
Strom:
Barmstedt
Stellungnahme der Stadtwerke
Mit Schreiben vom 26. September hat uns die SH-Netz AG darüber informiert, dass wir zum Stichtag am 01.Juli 2018 in folgenden Kommunen als Grundversorger festgestellt wurden:
Erdgas:
Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn, Westerhorn, Lutzhorn, Bokholt-Hanredder
Strom:
Bokholt-Hanredder, Bevern
Weiterhin steigende Kundenzahlen im Erdgas- und Stromhandel werden voraussichtlich auch bei der nächsten Feststellung die nächsten Kommunen als unser Grundversorgungsgebiet ausweisen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Werkausschuss
Anlage/n:
keine
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de