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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-038  

Betreff: Neue Gebiete der Grundversorgung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
06.03.2019 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Netzbetreiber von Strom- und Erdgasnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre den sogenannten Grundversorger in den Kommunen festzustellen. Hierbei wird überprüft, welcher Energielieferant die meisten Haushaltskunden beliefert. Dem festgestellten Grundversorger obliegt sodann auch die Grundversorgungspflicht.

Die Stadtwerke Barmstedt waren bisher in folgenden Bereichen Grundversorger:

Erdgas:

Barmstedt, Lutzhorn, Bokholt-Hanredder

Strom:

Barmstedt

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

 

Mit Schreiben vom 26. September hat uns die SH-Netz AG darüber informiert, dass wir zum Stichtag am 01.Juli 2018 in folgenden Kommunen als Grundversorger festgestellt wurden:

 

Erdgas:

Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn, Westerhorn, Lutzhorn, Bokholt-Hanredder

Strom:

Bokholt-Hanredder, Bevern

 

Weiterhin steigende Kundenzahlen im Erdgas- und Stromhandel werden voraussichtlich auch bei der nächsten Feststellung die nächsten Kommunen als unser Grundversorgungsgebiet ausweisen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Werkausschuss

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine

 

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