Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-032
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zur nachträglichen Genehmigung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 1.997,00 € zu verzeichnen. Davon flossen 165,00 € aus Geldspenden und 1.832,00 € aus Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2018 war damit um 517,42 € niedriger als 2017 (2.514,42 €).
Ein Betrag in Höhe von 1.997,00 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber von den Spenden profitieren.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2018 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Anlage/n:
- Spendenliste Brande-Hörnerkirchen 2018
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1 | Spendenliste Brande-Hörnerkirchen 2018 (188 KB) |
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