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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-032  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Becker, Merle
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
07.03.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
20.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zur nachträglichen Genehmigung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 1.997,00 € zu verzeichnen. Davon flossen 165,00 € aus Geldspenden und 1.832,00 € aus Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2018 war damit um 517,42 niedriger als 2017 (2.514,42 €).

 

Ein Betrag in Höhe von 1.997,00 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber von den Spenden profitieren.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2018 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

 

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Anlage/n:

 

-          Spendenliste Brande-Hörnerkirchen 2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spendenliste Brande-Hörnerkirchen 2018 (188 KB)      

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