Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-019  

Betreff: Zuschussantrag der Tennisgemeinschaft Barmstedt e.V. ; Neubau eines Gerätehauses
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
12.02.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Vorlage beigefügt ist ein Zuschussantrag der Tennisgemeinschaft Barmstedt e.V. für den Neubau eines Gerätehauses sowie die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Barmstedt. Die Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen geben entsprechende Voraussetzungen dafür vor. Anträge sind bis zum 15.07. eines Jahres für das Folgejahr einzureichen und mit entsprechenden Unterlagen versehen.

Eine Fristeinhaltung ist hier nicht erfolgt. Die Baugenehmigung ist am 08.10.2018 erteilt worden. Eine Finanzierungsplanung sowie die Bestätigung der weiteren Förderungen durch den Landes- und Kreissportverband wurden nachgereicht.

 

Die Finanzierungsplanung sieht wie folgt aus:

Gesamtkosten:     15.000,- €

Zuschuss Kreissportverband:  3.000,- €

Geplanter Zuschuss Landessportverband: 3.000,- € 

Beantragter Zuschuss Stadt:   1.500,- €

Eigenanteil TG Barmstedt e.V.:  7.500,- €

 

Zumindest die Gewährung des Kreiszuschusses, und möglicherweise auch die des Landessportverbandes, hängen von einer städtischen Beteiligung an der Maßnahme ab. Auf Grund der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn des Landessportvereines und der erneuten Bitte der TG Barmstedt e.V., erfolgt eine Aufnahme in den Sitzungslauf, damit die Maßnahme in diesem Jahr begonnen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Schule, Kultur, Sport. Weiterführende Informationen folgten nach bereits erfolgter Einladung des letzten Ausschusses.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Hauptausschuss.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, dem Antrag zur Unterstützung zum Neubau eines Gerätehauses der TG Barmstedt e.V. (nicht) zuzustimmen und (keinen) einen Zuschuss in Höhe von 1.500,- € zu leisten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ein Zuschuss in Höhe von 1.500,- € ist im Haushalt 2019 nicht vorgesehen und müsste außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Sportförderrichtlinie der Stadt Barmstedt

Antrag der TG Barmstedt e.V.

Schreiben KSV / LSV
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportförderrichtlinie der Stadt Barmstedt (796 KB)      
Anlage 2 2 Antrag TG Barmstedt e.V. (363 KB)      
Anlage 3 3 Schreiben KSV und LSV (1310 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner