Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-014
|
|
Sachverhalt:
Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt wird nachfolgender Haushaltsbericht mit Stichtag 31.12.2018 (Jahresabschluss) abgegeben:
Hinweise:
- Soweit Ergebniszahlen genannt werden, handelt es sich um das sog. „bereinigte Soll“.
- Das Haushaltsergebnis 2018 ist noch im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung und anschließend in der Stadtvertretung zu behandeln. Termine dazu stehen derzeit noch nicht fest.
Der Verwaltungshaushalt 2018 schließt mit einem kumulierten Defizit von 2.043.017,43 € welches sich aus Soll-Einnahmen in Höhe von 22.341.582,57 € und Soll-Ausgaben von 24.384.600 € (hier sind die kumulierten Fehlbeträge der Vorjahre enthalten) ergibt. Im Plan wurde ein kumuliertes Defizit von 6.530.600 € erwartet. Das kumulierte Defizit des Haushalts 2017 betrug 2.942.417,01 €. Der Verwaltungshaushalt des Jahres 2018 ohne kumulierte Defizite schloss daher mit einem Überschuss in Höhe von 899.399,53 € ab, so dass das kumulierte Defizit abgebaut wurde. Der Abschluss ist erheblich besser, als es die Planung hatte erwarten lassen, dort war noch von einem Zuwachs Defizites in der Größenordnung von ca. 1,6 Mio. € ausgegangen worden.
Im Wesentlichen trugen folgende Faktoren zu diesem deutlich besseren Ergebnis bei:
Einnahmen:
- Gewerbesteuermehreinnahmen 771.041,50 €
- Mehreinnahmen Gemeindeanteil Einkommensteuer 152.465,00 €
- Fehlbetragszuweisung 286.000 €
- Allg. Schlüsselzuweisung 96.468,00 €
- „Infrastrukturhilfe“ 75.724,93 €
- Landeszuschüsse Asylbewerber 51.921,25 €
- Konnexitätsmittel Betriebskosten KiTa u3 68.698,00 €
Ausgaben:
- Personal 175.391,65 €
- Bewirtschaftung der Grundstücke 121.175,54 €
- Schülerbeförderung 79.149,34 €
- Lehrmittel an verschiedenen Schulen 30.358,45 €
- Schulkostenbeiträge am Gymasium und JSS 79.219,85 €
- Minderausgaben Zinsen 82.220,18 €
Die das Ergebnis im wesentlichen beeinflussenden Faktoren fallen ausserhalb der Einschätzbarkeit der Kämmerei.
Die Einnahmen aus der Gewinnzuweisung der Stadtwerke waren 81.970 € geringer als geplant.
Die Schulkostenbeiträge in Höhe von gesamt 80.722 € bei der GSS und der ASS vielen geringer aus. Im Gesamten glich sich dieser Bereich aus.
Weitere bedeutsame Einnahmeausfälle lagen nicht vor, jedoch noch ein Reihe vieler kleinerer Einnahmeverbesserungen.
Bedeutsame Mehrausgaben waren trotz einer Rückerstattung bei der Gewerbesteuerumlage (36.110,67 €) zu verzeichnen. Diese korrespondiert mit den Gewerbesteuermehreinnahmen. Für die Kreisumlage mussten wegen der besseren Zahlen im Finanzausgleich 35.948,32 € mehr ausgegeben werden.
Der Vermögenshaushalt 2018 konnte bei Einnahmen und Ausgaben von je 6.012.598,01 € ausgeglichen werden.
Die Grundstücksein- und -verkäufe aus BP 72b wurden buchhalterisch bereinigt, ebenso die Einnahmen und Ausgaben für die Erschließung. Der Kauf des Feuerwehrfahrzeuges wurde buchhalterisch berücksichtigt, ebenso die nicht ausgegebenen Straßenbaumaßnahmen. Soweit passend wurden Mittel für Maßnahmen wie Ersatz der Bücherei oder neue Feuerwache übernommen.
Für den Kunstrasenplatz des SSV Rantzau wurde ein um 75.000 € höherer Zuschuss gegeben.
Der Verzicht auf die weitere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen führte alleine im Jahr 2018 zu Einnahmeausfällen von 420.000 €. Nachdem solche bei der Maßnahme „Mühlenstraße“ nicht veranschlagt waren, fielen andererseits hier noch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 125.000 € an.
Grundstückskäufe wurden insgesamt in Höhe von ca. 1,055 Mio.€ getätigt.
Bei der Kreditaufnahme wurden die übertragenen Haushaltseinnahmereste in Höhe von 356.200 € voll aufgebraucht. Durch die Übernahme der Kreditermächtigung aus 2018 ins Jahr 2019 wurden Tilgungsleistungen in Höhe von 113.125 € nicht fällig bzw. fallen dann in späteren Jahren an.
Rechnerische Mehrausgaben entstehen durch die Zuführung zur allg. Rücklage aus einem rechnerischen Überschuss.
Weitere Informationen können aus den beigefügten Anlagen gewonnen werden.
Anlagen 1 a+b – Einnahmen Verwaltungshaushalt
Eigene Steuereinnahmen | = | Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer |
Steueranteile | = | Einkommensteuer, Umsatzsteuer |
Finanzausgleich | = | Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Fehlbetragszuweisung, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich nach § 31 a FAG |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb | = | Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke |
Sonstige Finanzeinnahmen | = | Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen |
Anlagen 2 a+b – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile
Anlagen 3 a+b – Ausgaben Verwaltungshaushalt
Personalausgaben | = | Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
Sächliche Ausgaben | = | Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen |
Zuweisungen und Zuschüsse | = | Kindertagesstätten, Sportförderung u. a. |
Sonstige Finanzausgaben | = | Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführungen zum Vermögenshaushalt |
Sollfehlbetrag Vorjahr | = | Kumulierte Vorjahresbeträge |
Anlage 4 a+b – Einnahmen Vermögenshaushalt
Zuführung vom Verwaltungshaushalt | = | Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen |
Entnahmen aus Rücklagen | = | Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stiftung) |
Rückflüsse von Darlehen | = | Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) |
Rückflüsse von Beteiligungen | = |
|
Verkauf von Grundstücken | = | stadteigene Grundstücke |
Verkauf bewegliches Vermögen | = | zu ersetzende Vermögensgegenstände |
Beiträge u. ä. | = | Ausbaubeiträge |
Zuweisungen und Zuschüsse | = | für Maßnahmen des Vermögenshaushalts |
Kreditaufnahmen | = |
|
Anlage 5 a+b – Ausgaben Vermögenshaushalt
Zuführung zum Verwaltungshaushalt | = | Entnahmen aus Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stifung, Humburg-Haus) |
Zuführungen an Rücklagen | = | Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stiftung, Humburg-Haus) |
Vermögenserwerb | = | Grundstücke, Lizenzen, bewegliche Sachen |
Baumaßnahmen | = | eigene Baumaßnahmen |
Tilgung von Krediten | = | Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden |
Förderung von Investitionen | = | Investitionen Dritter |
Anlage 6 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt
Anlage 7 – Verschuldung der Stadt Barmstedt, Entwicklung 2016
Anlage 8 – Verschuldung der Stadt Barmstedt, Entwicklung 2006 – 2016
Anlage 9 – Entwicklung der Rücklagenbestände
Anlage 10 – Kassenmäßiger Abschluss.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss..
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt vom Haushaltsbericht 2018 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltsbericht
Anlage/n:
diverse
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76