Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-013
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Sachverhalt:
Spenden 2018:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50€ erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 14.854,98 € zu verzeichnen.
14.372,45 € flossen in Form von Geldspenden zu, 473,53 € flossen in Form von Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2018 war damit um 5.373,56 € geringer als 2017 (19.746,01 €).
Ein Betrag in Höhe von 13.514,16 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.
Ein Betrag von 9.667,45 € des Gesamtspendenaufkommens enstammt aus Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2018. Von den 9.667,45 € entfielen 575,84 € auf den Punsch- und Stollenverkauf. 8.336,61 € der Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2018 waren mitteilungspflichtig.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung..
Anlage/n:
Liste der mitteilungspflichtigen Spenden
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | berichtspflichtige Spenden 2018 (231 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76