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Vorlage - VO/2019-012
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Westerhorn hat mit Antrag vom 10.10.2018 die Anpassung der Aufwandsentschädigung des Gerätewartes beantragt.
Der Gerätewart bekommt momentan gemäß § 1 der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) 404,00 Euro im Jahr.
Gemäß den Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien – EntschRichtl-fF) kann der Gerätewart der FF Westerhorn aufgrund der zu betreuenden Fahrzeuge eine jährliche Aufwandsentschädigung bis zu 1.536,00 Euro bekommen.
Der Vorschlag der Feuerwehr ist, die Aufwandsentschädigung auf 1.200,00 Euro jährlich zu erhöhen. Die Erhöhung soll gerne auch rückwirkend für das Jahr 2018 gelten.
Für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung muss demnach die Entschädigungssatzung der Gemeinde zum 01.01.2018 durch eine 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung geändert werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
1.) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Feuerwehrgerätewartes von 404,00 Euro auf 1.200,00 Euro und somit die 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerhorn rückwirkend zum 01.01.2018 zu erlassen.
2.) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das Produktkonto 126010.542100 in Höhe von 1.592,00 Euro für das Haushaltsjahr 2019. Dieser Betrag setzt sich aus der Nachzahlung in Höhe von 796,00 Euro für 2018 und der Erhöhung der Entschädigung um 796,00 Euro für 2019 zusammen.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung des Haushaltsansatzes des Produktkontos 126010.542100 im Jahr 2019 um 1.600,00 Euro auf nunmehr 6.800,00 Euro. Ab dem Jahr 2020 dann eine Erhöhung um 800,00 Euro auf 6.000,00 Euro.
Anlage/n:
3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern.
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Anlagen: | |||||
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1 | 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerhorn (184 KB) |
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