Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-011
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 39.269,50 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 4.941,50 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 34.328,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 124.723,66 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 83.198,59 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 41.525,07 EUR
Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen, ebenso die Begründung für den zu genehmigenden Betrag.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsjahr 2018 – Stand 31. Dezember 2018 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
Des Weiteren werden die Haushaltsüberschreitungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 34.328,00 € und in der Finanzrechnung in Höhe von 41.525,07 EUR genehmigt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Liste Haushaltsüberschreitungen Westerhorn Stichtag 31.12.2018 (146 KB) |
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