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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-006  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2018 bis 31.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Maier, Wolfgang
2. Feyerabend, Lukas
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
12.02.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.02.2019 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind mit Stand vom 11.01.2019 in der Zeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2018 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 281.279,94  eingetreten:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt:

226.077,59

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

176.985,51

 

 

sind Mehrausgaben in Höhe von

49.092,08

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

0,00

 

 

Aufteilung:

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt:

55.202,35

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

55.202,35

 

 

 

 

sind Mehrausgaben in Höhe von

 

 

0,00

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

0,00

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Es ist keine Kinder- und Jugendlichenvertretung eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 mit Stand vom 11.01.2019 in der Zeit vom 01.07.201831.12.2018 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 226.077,59 € sowie im Vermögenshaushalt von 55.202,35 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben 2. Halbjahr 2018 (392 KB)      

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