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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-500-1  

Betreff: Ausbau der Neuen Straße -Bauprogramm-
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, DirkBezüglich:
VO/2018-500
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.09.2018 wurde der Ausbau der Neuen Straße für das Jahr 2019 beschlossen. Auf Wunsch des Bauausschuss wurde am 14.11.2018 eine zweite Anliegerinformation durchgeführt. Auf dieser Veranstaltung sprachen sich die Anwesenden für einen Vollausbau, im Zuge der Erneuerungsarbeiten durch den AZV und den Stadtwerken Barmstedt, aus.

 

Auf der Bau- und Umweltausschusssitzung am 03.12.2018 wurde beschlössen:

 

Fahrbahn:neues Betonsteinpflaster (grau)

Gehweg:neues Betonsteinpflaster (rot) mit verstärktem Unterbau

Borde:vorhandene Granitborde

 

In den Einmündungsbereichen der Straßen Kuhberg und Königstraße sowie des Gehwegs Auf der Ohe sollen Aufpflasterungen aus Granitsteinpflaster entstehen.

 

Auf Grundlage dieser Vorgaben wurde das beiliegende Bauprogramm erarbeitet. 

 

Da die Stadtwerke Barmstedt Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Ausbaus Neue Straße im Jahr 2019 haben, wurde zwischen dem AZV, den Stadtwerken Barmstedt und der Stadt Barmstedt ein Kompromis abgesprochen.

Der AZV wird den Kanalbau 2019 durchführen. Die Rohrgräben werden werden bis zur OK Pflasterung mit wassergebundenen Material aufgebaut. Die Stadtwerke Barmstedt und die Stadt Barmstedt werden die Verlegung der Versorgungsleitungen und des Straßenbau im Jahr 2020 durchführen. Der AZV und die Stadtwerke Barmstedt beteiligen sich an den Bau der Verkehrsflächen nach einem Verteilungsschlüssel (auf Flächenbasis). Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass die gesamten Ausbaukosten nicht um 20% über der Kosten-berechnung liegen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Nr. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Bauprogramm für den Ausbau der Neuen Straße  wird zugestimmt. Die Mittel werden im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die gesamten Ausbau- und Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2019 mit 490.000,00 € veranschlagt.

 

 

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Anlage/n:

Bauprogramm der Stadt Barmstedt für die Erneuerung der Neuen Straße

Lageplan des Straßenbaus Neue Straße

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauprogramm der Stadt Barmstedt für die Erneuerung der Neuen Straße (591 KB)      
Anlage 2 2 17-164-E-Lageplan_Straßenbau_Neue Straße (857 KB)      
Stammbaum:
VO/2018-500   Ausbau der Neuen Straße   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-500-1   Ausbau der Neuen Straße -Bauprogramm-   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt

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