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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-507  

Betreff: Entwurf des Landschaftsrahmenplanes Schleswig-Holstein für den Planungsraum III
hier: Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Beteiligung der Gemeinde Bokel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 21.August 2018 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III beschlossen. Damit wurde auch ein neues Beteiligungsverfahren gestartet. Alle relevanten Karten und Unterlagen zu diesen Beteiligungsverfahren werden im Online-Portal BOB-SH zur Verfügung gestellt. Der Entwurf liegt aus, bis zum 28.02.2019 können Stellungnahmen abgegeben werden.

Im Norden der Gemeinde Bokel befindet sich eine 45,1 ha große Potenzialfläche bzw. ein 30,2 ha großes Vorranggebiet. In der Abwägung zum bisherigen Verfahren ist dieser Bereich „PR3_PIN-001“ als „Fläche wurde angepasst“ gekennzeichnet. Die Abwägung enthält die folgenden Wortlaute:

Beschreibung und Bewertung der betroffenen raumordnerischen und umwelt fachlichen Abwägungsmerkmale: „Hohes Konfliktrisiko durch Überschneidung mit folgenden Kriterien hoher Priorität: - Querungshilfen und damit verbundene Korridore.“

Abwägungsentscheidung: „Eine vertiefende gutachterliche Prüfung der Vereinbarkeit mit der Grünbrücke Hasselbusch und den darauf zuführenden Migrationskorridoren hat ergeben, dass für den westlichen Teil der Fläche außerhalb des Einzugsbereiches und des prioritären Korridores der Grünbrücke eine Flächenausweisung möglich ist. Durch diese Reduzierung wird auch eine Überschneidung mit einer Maßnahmenfläche für den A20-Bau vermieden. In den Stellungnahmen wurden keine Argumente vorgebracht, die nach Prüfung gegen eine solche Ausweisung sprächen. Die angeführten Artenschutzbelange können auf Ebene des Anlagengenehmigungsverfahrens geprüft werden.

Hierzu hat die Gemeinde Bokel seinerzeit eine Stellungnahme abgegeben und unter anderem auf die geplante Grünbrücke und das daraus entstehende Konfliktpotenzial hingewiesen.

Am 03.12.2018 waren die Herren Ulrich Tasch vom Innenministerium sowie Tobias Kuckuck und Jörg Kastrup vom Kreis Pinneberg zu Gast in der Dörpstuv in Bokel, um über das Thema Windenergie in Schleswig-Holstein und den Stand der Raumordnungsplanung 2018 zu informieren. Herr Tasch informierte ausführlich über den aktuellen Verefahrensstand, den Handlungsauftrag der neuen Regierung wie zum Beispiel die Ausrichtung des Energiezieles von 10 GW bis zum Jahre 2015 und die damit verbundenen Änderungen des Kriterienkataloges, den Überblick über die Eignungsflächen im Kreis Pinneberg und ganz speziell in der Gemeinde Bokel und den angrenzenden Gemeinden Hingstheide im Kreis Steinburg und Mönkloh im Kreis Segeberg. Abschließend erläuterte Herr Tasch ausführlich die Ausnahmeverfahren in der Bauleitplanung und das Beteiligungsverfahren des Landes Schleswig-Holstein.

 

Die Gemeinde Bokel hat jetzt die Möglichkeit, eine entsprechende Stellungnahme zu formulieren und innerhalb der gesetzten Frist einzureichen. Allerdings würden hier lediglich die artenschutzrechtlichen Belange in Frage kommen. Zu erwähnen wären hier die Vorkommen vom Weißstorch, vom Rotmilan sowie vom Seeadler mit deren geschützten Bereichen sowie den Bereichen der Futtersuche. Ein Hinweis auf ein mögliches Gewerbegebiet an der geplanten Trasse der BAB A20 sollte allerdings auch vorgenommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Bokel gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:


Die Gemeinde Bokel spricht sich dafür aus, eine Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III zum Thema Windenergienutzung im Abwägungsbereich PR3_PIN_001 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben. Die Formulierung sollte sich hierbei hauptsächlich auf die artenschutzrechtlichen Belange beziehen. Hingewiesen werden soll auf einen möglichen Gewerbestandort an der geplanten Trasse der BAB A20 im nördlichen Gemeindegebiet.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


-/-
 

 

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Anlage/n:


Kartenmaterial

Abwägungsunterlagen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PR3_PIN_001_2016 (373 KB)      
Anlage 2 2 PR3_PIN_001_2018 (595 KB)      

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