Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-299
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.09.2008 (s. Anlage) hat der Kreis Pinneberg Informationen zur Förderung von Schulsozialarbeit an die Schulträger übermittelt.
Danach stellt der Kreis ab Schuljahr 2008/09 jährlich 400.000,-- Euro im Rahmen des Präventationskonzeptes als Unterstützung für die Schulsozialarbeit zur Verfügung, und zwar vorerst für die Dauer von 5 Jahren bis zum Schuljahr 20012/13.
Für das Amt Hörnerkirchen wurden 3.553,15 Euro (11 Euro pro Schüler) als möglicher Kreiszuschuss ermittelt, vorausgesetzt wird eine Eigenbeteiligung von 40 % des Schulträgers.
Um also den gesamten Zuschussanteil für ein ganzes Schuljahr abfordern zu können, müßten beim Amt Hörnerkirchen Personalkosten von insgesamt 5.921,92 Euro im Haushalt bereitgestellt werden, der Eigenanteil beträgt dann 2.368,77 Euro.
Es ist zu beraten, ob eine derartige Maßnahme an der GHS Hörnerkirchen durchgeführt werden soll.
Seitens der Schule wäre dann eine Beschreibung der Maßnahme vorzunehmen, für die die eingestellte Kraft tätig wird. Auf grund der genannten Personalausgaben könnte eine Fachkraft für 6 – 7 Std./wöchentl. beschäftigt werden (je nach Qualifikation, Aufgabenfeld u. persönlicher Voraussetzungen / zwischen Entg. Gruppe 6 bis 8).
Bei Zustimmung zu dieser Maßnahme wären die Haushaltsmittel bereitzustellen und der Stellenplan zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, eine sozialpädagogische Kraft an der GHS Hörnerkirchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Die Schule erarbeitet ein entsprechendes Aufgabenfeld.
Die Maßnahme soll bei gleichbleibender Bezuschussung durch den Kreis bis zum Schuljahr 2012/13 durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Pro Schuljahr sind Personalkosten von 6.000,-- Euro bereitzustellen. Der Kreis Pinneberg
trägt 60 % der Kosten gem. Schreiben vom 29.09.2008 in Höhe von 3.553,15 Euro bei einer notwendigen Beteiligung von 40 % durch den Schulträger.
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