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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-488  

Betreff: Errichtung des neuen "IT-Verbund Schleswig-Holstein"
Entsendungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Um die Unterstützung der Kommunen in den Bereichen E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge deutlich zu verbessern, wollen die Kommunalen Landesverbände in Abstimmung und mit Unterstützung der Landesregierung zum 01.01.2019 die drei bestehenden Institutionen Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EASH), IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und Kommunales Forum für Informationstechnik (KomFIT) zu einer neuen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen IT-Verbund Schleswig-Holstein zusammenfassen. Nach aktuellen Planungen wird noch im Dezember 2018 der Landtag ein Gesetz zur Errichtung dieser neuen Institution beschließen.

Alle amtsfreien Städte und Gemeinden, Ämter, Kreise und kreisfreien Städte entsenden jeweils einen Vertreter in die Trägerversammlung dieser neuen Institution. Damit diese wie geplant am 10. Januar 2019 ihre erste Gründungssitzung durchführen kann, werden alle amtsfreien Städte und Gemeinden sowie alle Ämter um Benennung eines Vertreters noch im Jahr 2018 gebeten.

Alle näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem gemeinsamen Informationsschreiben der Kommunalen Landesverbände, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird empfohlen, einen Vertreter aus der Verwaltung zu entsenden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01.01.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Frau Heike Kruse entsandt .

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Abgesehen von den voraussichtlich einmal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten.

 

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Anlage/n:

-info 16718 Anlage Infoschreiben KLV 05-11-2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 info 16718 Anlage Infoschreiben KLV 05-11-2018 (741 KB)      

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