Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-485
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Sachverhalt:
Im Jahre 2006 wurde von einigen verbandsangehörigen Kommunen angeregt, den Leistungsumfang des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg um die Unterhaltung/Instandsetzung von gemeindlichen Geh- und Radwegen zu ergänzen. Die Gemeinde Westerhorn sprach sich damals für die Erweiterung des Leistungsumfanges aus. Einige Gemeinden des Verbandes lehnten dies damals ab.
Nach Aussage der Kommunalaufsicht bedarf die Änderung des Leistungsumfanges der Zustimmung aller amtsangehörigen Gemeinden.
Erneut thematisiert wurde das Thema in der Verbandsversammlung im Juli 2018.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn folgender Ausschuss: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Erweiterung des Leistungsumfanges des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg um die Unterhaltung/Instandsetzung des gemeindlichen Geh- und Radwege wird zugestimmt
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen bei der Erweiterung um die Aufgaben der Unterhaltung von Geh- und Radwegen können derzeit nicht.benannt werden.
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Anlagen: | |||||
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1 | WUV 12-11-18 (480 KB) |
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