Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-477
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Sachverhalt:
Im Sommer dieses Jahres hat die Stadt Elmshorn zu einem Gespräch bezüglich der Bezuschussung der Familienbildungsstätte Elmshorn durch die Nachbarkommunen eingeladen.
Ziel des Gespräches war der Abschluss einer Langzeitvereinbarung zur Unterstützung der Familienbildungsstätte Elmshorn, so dass die jährliche Antragstellung auf Bezuschussung entfallen kann.
Während des Termins wurde festgestellt, dass diverse Nachbarkommunen im Umfang von 20 % der Nutzer nicht bei der geplanten Kostenbeteiligung berücksichtigt wurden. Daraufhin hat man sich verständigt, dass die Stadt Elmshorn zusammen mit der Familienbildungsstätte eine detaillierte Kostenstellenrechnung und eine Angebotsaufstellung mit einer Nutzungsübersicht erstellt und dies als Grundlage weiterer Verhandlungen nimmt.
Bisher ist diesbezüglich nichts weiter geschehen.
Für das Jahr 2019 hat die Familienbildungsstätte am 18.07.2018 vorerst erneut einen Antrag auf institutionelle Förderung durch die Gemeinde Osterhorn gestellt. Seit 2013 erfolgt eine regelmäßige Förderung der Familienbildungsstätte, im Jahr 2018 in Höhe von 94,09 €.
Der Antrag für 2019 beinhalt eine Förderung in Höhe von 97,89 €.
Die Gemeinde Osterhorn sollte nun entscheiden, ob auch im Jahr 2019 ein Zuschuss gewährt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt, der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 97,89 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2019 wurden bereits Mittel in beantragter Höhe berücksichtigt.
Anlage/n:
Antrag Familienbildungsstätte - Institutionelle Förderung 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Familienbildungsstätte - Institutionelle Förderung 2019 (3035 KB) |
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