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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-476  

Betreff: Abwasserbeitragssatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
27.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasser-beseitigung der Gemeinde Bokel (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 13.07.1995 ist aufgrund ihres Alters nicht mehr anzuwenden. Der Bereich Gebühren ist bereits mit der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014 neu geregelt worden. Es fehlt zur Zeit an einer gültigen Regelung der Beiträge im Abwasserbereich. Die Verwaltung hat daher eine

neue Beitragsatzung erarbeitet.

 

Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage wurde analog von 9,50 DM/m² auf 5,05 €/ m² umgerechnet. Aus der neu gefassten Beitragssatzung ergibt sich keine „Schlechterstellung“ der Beitragszahler gegenüber der alten Satzung.

 

Die alte Satzung trat am 01.08.1995 in Kraft und hat somit gemäß § 2 Abs. 1 KAG am 01.08.2015 ihre Gültigkeit verloren. Es wird vorgeschlagen die neue Satzung rückwirkend zum 01.08.2015 in Kraft treten zu lassen. Die Rückwirkung ist möglich, da für die Abgaben- pflichtigen keine Schlechterstellung gegenüber der alten Satzung erfolgt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bokel (Beitragssatzung) rückwirkend zum 01.08.2015 in Kraft treten zu lassen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Satzung ist eine rechtskräftige Beitragserhebung sichergestellt.

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Beitragssatzung

§ 2 KAG

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Beitrags- u. Gebührensatzung (148 KB)      
Anlage 2 2 § 2 KAG (101 KB)      

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