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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-473  

Betreff: Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
21.11.2018 
Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
22.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
04.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Im Sommer dieses Jahres hat die Stadt Elmshorn zu einem Gespräch bezüglich der Bezuschussung der Familienbildungsstätte Elmshorn durch die Nachbarkommunen eingeladen.

Ziel des Gespräches war der Abschluss einer Langzeitvereinbarung zur Unterstützung der Familienbildungsstätte Elmshorn, so dass die jährliche Antragstellung auf Bezuschussung entfallen kann.

 

Während des Termins wurde festgestellt, dass diverse Nachbarkommunen im Umfang von 20 % der Nutzer nicht bei der geplanten Kostenbeteiligung berücksichtigt wurden. Daraufhin hat man sich verständigt, dass die Stadt Elmshorn zusammen mit der Familienbildungsstätte eine detaillierte Kostenstellenrechnung und eine Angebotsaufstellung mit einer Nutzungsübersicht erstellt und dies als Grundlage weiterer Verhandlungen nimmt.

Bisher ist diesbezüglich nichts weiter geschehen.

 

Für das Jahr 2019 hat die Familienbildungsstätte am 18.07.2018 vorerst erneut einen Antrag auf institutionelle Förderung durch die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gestellt. Seit 2013 erfolgt eine regelmäßige Förderung der Familienbildungsstätte, im Jahr 2018 in Höhe von 219,54 €.

 

Der Antrag für 2019 beinhalt einen Förderung in Höhe von 360,96 €.

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sollte nun entscheiden, ob auch im Jahr 2019 ein Zuschuss gewährt werden soll.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig sind gem. § 4c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Sozialausschuss und Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss / Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 360,96 € zu gewähren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2019 wurden bereits Mittel in beantragter Höhe berücksichtigt.
 

 

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Anlage/n:

Antrag Familienbildungsstätte – Institutionelle Förderung 2019
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Familienbildungsstätte - Institutionelle Förderung 2019 (3035 KB)      

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