Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-471
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.01.2018 hat das Amtsgericht Elmshorn mitgeteilt, dass die Amtszeit des Schiedsmannes Herrn Bernd Heydecke, wohnhaft in 25364 Westerhorn, Gärtnerstraße 19, nach 5-jähriger Amtszeit ausläuft. Herr Heydecke teilt mit Schreiben vom 05.02.2018 mit, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.
Am 20.02.2018 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass eine neue Schiedsperson für den Amtsbereich Hörnerkirchen gesucht wird. Da sich niemand für das Amt der Schiedsperson beworben hat, wurde der stellv. Schiedsmann, Herr Arved Klütz, angesprochen, ob er das Amt des „ersten“ Schiedsmannes übernehmen würde.
Mit seiner E-Mail vom 24.08.2018 bestätigt Herr Klütz, dass er sich zur Wahl des ersten Schiedsmannes zur Verfügung stellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss Hörnerkirchen gem. § 3 Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein. (SchO)
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt, Herrn Arved Klütz gemäß §3 der Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein (SchO) für fünf Jahre zur Schiedsperson (Schiedsmann) des Amtes Hörnerkirchen zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de