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Vorlage - VO/2018-470
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ ist in der Zeit vom 22. Oktober 2018 bis zum 06. November 2018 eine erneute öffentliche Auslegung und die dazu gehörende erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB mit verkürzter Auslegungs- und Beteiligungsfrist durchgeführt worden. Weitergehende relevante Stellungnahmen im Nachgang zur regulär durchgeführten Auslegung und Beteiligung wurden nicht abgegeben.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Auslegung und der Beteiligung darauf hingewiesen, dass die erneute öffentliche Auslegung zeitlich verkürzt durchgeführt wird und dass Stellungnahmen nur zu den durchgeführten Änderungen / Ergänzungen abgegeben werden können.
Nach Beendigung der Auslegung und der Beteiligungsfrist für die Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro die endgültige Abwägungsunterlage erstellt sowie die B-Plan-Unterlagen aktualisiert, so dass einer abschließenden Beschlussfassung nun nichts mehr im Wege steht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn folgender Ausschuss: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Westerhorn gem. § 28 GO.
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Beschlussvorschlag:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet im „Fasanenweg“ südlich des „Fasanenweges“ und westlich der „Dorfstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
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Anlagen: | |||||
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1 | WES15003_13005_4a(3)_2 (34 KB) |
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