Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-469
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Sachverhalt:
Bei Arbeiten durch den Wegeunterhaltsverband in der Bergstraße wurde bei der Entfernung des Straßenbelags festgestellt, dass dieser mit Schadstoffen belastet ist. Die Entsorgung des kontaminierten Belags beträgt 15.000 €. Daher ist eine Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverbandes notwendig.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung .
Beschlussvorschlag:
Es wird der Leistung einer Sonderzahlung von 15.000 € an den Wegeunterhaltungsverband für die Entsorgung von kontaminierten Straßenbelag zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe 15.000 € erfolgt beim Produktkonto 541010.531300/ 541010.731300.
Die Deckung ist gewährleistet über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer Produktkonto 611010.401300/611010.601300.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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