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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-462  

Betreff: Antrag der FWB-Fraktion - Belegungszeiten der Schwimmhalle
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Entscheidung
21.11.2018 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Fraktion der FWB hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 den als Anlage beigefügten Antrag eingereicht.

 

    Stellungnahme

Am 27.11.2017 haben die Stadtwerke die Ergebnisse einer beauftragten Studie vorgestellt, welche die aktuelle Situation der Halle und zugleich Änderungsvorschläge enthielt. Geladen waren die Vertreter des Werkausschusses sowie die Vereine, welche die Halle nutzen.

Die Studie basiert auf einer über mehrere Monate hinweg andauernden Zählung der Vereinsnutzung, der Hallennutzung im Vergleich zu anderen Schwimmhallen sowie den Bedarfen der Stadtwerke an zusätzlichen Zeiten zur Befriedigung der hohen Nachfrage bei den Kursangeboten.

Als Ergebnis der Studie kann festgehalten werden, dass die Barmstedter Badewonne überdurchschnittlich viel Hallenzeit den Schulen und Vereinen zur Verfügung stellt, die Belegung dieser Zeiten hingegen (zeitweise) extrem unterdurchschnittlich ist. Demgegenüber wurden Veränderungsvorschläge unterbreitet, um der weiterhin großen Nachfrage an Kurs- und Animationsangeboten der Stadtwerke nachkommen zu können. Diese würden zusätzliche Umsatzerlöse von geschätzt ca. 100.000 Euro pro Jahr generieren, welche in Anbetracht des andauernden Defizits der Halle dringend benötigt werden.

Insbesondere vor dem Hintergrund steigenden Wettbewerbs (neue und sehr attraktive Halle in Elmshorn) wäre die verstärkte Ausrichtung auf Kursangebote wichtig.

Die Vorschläge zur Effizienzsteigerung wurden seitens der Vereine und der Ausschussmitglieder abgelehnt.

Die Werkleitung weist auf das hohe Risiko anhaltender und weiter steigender Defizite hin, wenn keine gegensteuernden Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Vorschlag der FWB, insbesondere der Entzug eines Vetorechtes, entspricht faktisch dem Entzug des Hausrechtes und stellt eine zwangsweise Sportförderung dar, welches nicht der Satzung des Eigenbetriebes entspricht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Werkausschuss

 

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Beschlussvorschlag:
Über den Antrag der FWB ist als weitest gehender Antrag zuerst abzustimmen:


Die zur Zeit zwischen den Schulen/Vereinen und den Stadtwerken abgestimmten Belegungspläne der Schwimmhalle werden nicht ohne Zustimmung des Werkausschusses, unter vorheriger Beteiligung der Schulen/Vereine, geändert. Die einzelnen Vereine können die Belegung der Bahnen innerhalb den Vereinen zugeordneten Zeiten eingenständig verändern. Die Veränderungen werden den Stadtwerken zur Anpassung der Verrechnung angezeigt. Ein Vetorecht bzgl. der Veränderungen besteht von Seiten der Stadtwerke nicht.

Beschlussvorschlag der Werkleitung:

Die Werkleitung bleibt weiterhin ermächtigt, im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Verantwortung Maßnahmen zur Verlustreduzierung der Badewonne umzusetzen. Dieses unter der Prämisse, dass der Bevölkerung insgesamt und ohne Bevorzugung einzelner Gruppen, ein breites Angebot an Schwimmunterrichtseinheiten und Animationsangeboten zur Verfügung gestellt wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Werkausschuss

 

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Anlage/n:

Antrag der FWB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der FWB_ Nutzungszeiten Schwimmhalle 2018 (130 KB)      

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