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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-444  

Betreff: Strompreisanpassung zum 1. Februar 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
21.11.2018 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2018 sind die Beschaffungskonditionen für Strom massiv gestiegen. Der Großhandelspreis für Strom ist im Jahresverlauf bereits um knapp 30 Prozent geklettert. Wir haben rechtzeitig beschafft und konnten die Auswirkungen für unsere Kunden damit etwas abmildern.

 

Unser Einkaufspreis bestimmt den Strompreis allerdings nur zu etwa 20 Prozent. Einen großen Anteil haben die gesetzlichen Abgaben und Umlagen und die Netzentgelte. Während die Umlagen ab Januar 2019 minimal sinken, steigen die Netzentgelte um 16%.

 

Die oben genannten Kostensteigerungen führen dazu, dass wir die Konditionen für die Grundversorgung um 1,706 ct/kWh (netto) anheben müssen.

 

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

 

Für einem Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 2.500 kWh bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 50,00 €/Jahr.

 

Die Anlage 1 macht deutlich, dass wir mit den vorgeschlagenen Preisen sogar unter dem Preisniveau anderer Grundversorger liegen, die Ihre Preisanpassung für das Jahr 2019 noch nicht veröffentlicht haben!

 

Die letzte Preiserhöhung im Strom, die auf gestiegene Energiekosten zurückzuführen ist, mussten wir vor sechs Jahren vornehmen.

 

Kunden, die ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).

 

Um die gesetzliche Frist zu wahren, wird eine Anpassung zum 01.02.2019 vorgeschlagen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2019 gemäß Anlage 2 anzupassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1

Anlage 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Grundversorgung Strom (218 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Grundversorgung Strom (102 KB)      

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