Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-329-1
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Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die VO/2018-329 und die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport vom 10.09.18 gestellten Anfragen, hat die Prüfung ergeben, dass es, auch nach Rücksprache mit dem Schulrat des Kreises, keine rechtlichen Bedenken gegen die Gewährung des Zuschusses gibt.
Zunächst sind die vertraglichen Vereinbarungen geprüft worden. Bezüglich eines Defizitausgleiches sind keine Regelungen vorhanden.
Gem. § 48 Schulgesetz SH hat die Stadt als Schulträger die Aufgabe Sachbedarfe des Schulbetriebes zu decken. Dazu gehören gem. § 48 Abs. 2 Zif. 7 u.a. insbesondere die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen und Zuschüsse zu ihrer Verpflegung. Die Form der Offenen Ganztagsschule ist ebenfalls abgedeckt.
Es stellt sich somit nicht die Frage ob ein Zuschuss gewährt wird, sondern wie und in welcher Höhe.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung in der Sitzung am 18.12.2018 im Rahmen der Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2019.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung die Kosten für den Defizitausgleich im Rahmen des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2019 (nicht) bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es würden Haushaltsmittel in Höhe von 5.661,79 € in den Haushalt 2019 bereitgestellt werden.
Anlage/n: Antrag der Rasselbande e.V.
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Rasselbande e.V. (736 KB) |
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