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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-432  

Betreff: Haushalt 2019: Medienkonzept der Grundschule
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss - Amt Hörnerkirchen Entscheidung
07.11.2018 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 1. Juni 2017 in Stuttgart die Eckpunkte einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule („DigitalPakt Schule“) beschlossen. Die beteiligten Minister/innen haben verein-bart, dass die Eckpunkte durch eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt werden müssen und erklären, sich dafür einsetzen zu wollen, dass entsprechende Mittel in ihren jeweiligen Haushalten bereitgestellt werden. Auch der Bund wird im Zuge dieser Initiative Mittel zur Verfügung stellen.

Im Entwurf hinsichtlich der Förderfähigkeit wurde festgelegt, dass eine technische Bestandsaufnahme zur aktuellen Internet-Anbindung und ein Medieneinsatzkonzept/Medienentwicklungsplan für die von einem Antrag erfassten Schulen vorliegen muss (s. Anlage DigitalPakt Schule).

 

Am 26.09.2018 erfolgte, organisiert vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, des Städteverband Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinische Gemeindetages und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, die Tagung „Digitalisierung und Schule“.  Herr Münster hat für das Amt Hörnerkirchen an dieser Veranstaltung teilgenommen.

Zur schulischen Bildung gehört heute das Lernen mit digitalen Medien. Ziel ist es, alle Kinder und Jugendlichen für das Leben in einer digitalen Welt vorzubereiten und auszubilden. Welche Herausforderungen damit auf die Schulträger zukommen, wurde auf der Schulträgertagung präsentiert und diskutiert. Die Themen reichten von der digitalen Infrastruktur, der kommunalen Medienentwicklungsplanung bis zum Digitalpakt Schule. Berichte aus der Praxis auf Schulträgerebene spielten eine wichtige Rolle.

 

Zur Umsetzung eines entsprechenden Medienkonzeptes der Schulen hat u.a. am 25.10.2018 eine Arbeitsgruppensitzung stattgefunden, an der neben Vertretern des Landes (IQSH – Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in SH) auch die Vertreter/innen der Stadt Barmstedt, des Amtes Rantzau, des Amtes Hörnerkirchen und der Schulen der Stadt, des Amtes Hörnerkirchen und des Amtes Rantzau, teilgenommen haben. Es besteht zwischen den Schulträgern/Schulen Einvernehmen, dass jeweils Medienkonzepte zu erarbeiten sind und diese Arbeiten sind unterschiedlich weit vorangeschritten.

 

Für die Grundschule Hörnerkirchen ist im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der derzeit vorhandenen Technik in der Schule erforderlich und auf dieser Grundlage ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Folglich ergibt sich aus der Bestandsaufnahme möglicherweise die Nachrüstung von Unterrichtsräumen mit Netzwerkanschlüssen und Accesspoints.

Fortführend und begleitend zu der Entwicklung des Medienkonzeptes der Schule (technisch-pädagogisches Konzept) wird die Beschaffung von Präsentationstechnik und die Planung der Endgerätebeschaffung, sowie die Administration und Betreuung der Technik zu klären sein.

Die Kosten für die Bestandsaufnahme und eine Nachrüstung von Unterrichtsräumen mit Netzwerktechnik werden derzeit auf 8.000,-- € geschätzt. Möglich erscheint ebenfalls eine erste Beschaffung von Präsentationstechnik von diesen Mitteln.

 

Nach Mitteilung des IQSH wird eine Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein mit einer Antragsmöglichkeit von Fördermitteln voraussichtlich im ersten Quartal 2019 zu erwarten sein.

Eine Auszahlung von Fördermitteln wird an die Schulträger (abhängig von der Schülerzahl) erfolgen.

Gefördert wird:

-Schaffung von Infrastruktur (nicht rückwirkend)

-Beschaffung von Präsentationsgeräten

-z.T. Endgeräte (Tablets etc.)

Voraussetzung sind Konzepte der Schulen (technisch-pädagogische Konzepte) sowie Konzepte zum technischen Support vom Schulträger. Die Dauer zwischen Beantragung und Vergabe der Mittel kann, auf Grund der erwarteten Anträge im Land, stark variieren. Wichtig wird die frühzeitige Beantragung sein. Eine erneute Beantragung ist zudem ebenfalls möglich.

 

Zuständigkeiten:

 

Zuständig ist gem. § 8 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Schul- und Sportausschuss.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Sportausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, Haushaltsmittel in Höhe von 8.000 ,- € in den Haushalt 2019 aufzunehmen und eine Bestandsaufnahme der Netzwerktechnik in der Schule zu veranlassen. In der Folge ist dem Schul- und Sportausschuss das Ergebnis vorzulegen. Die Inanspruchnahme der Förderrichtlinie des Landes ist Voraussetzung für die Umsetzung.

Des Weiteren wird die Schule beauftragt ein technisch-pädagogisches Medienkonzept zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt den Prozess zu begleiten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

8.000 ,- € - s. Vorlagentext
 

 

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Anlage/n:

Digitalpakt KMK

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DigitalPaktKMK (2785 KB)      

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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