Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-430
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Sachverhalt:
Im Sommer dieses Jahres hat die Stadt Elmshorn zu einem Gespräch bezüglich der Bezuschussung der Familienbildungsstätte Elmshorn durch die Nachbarkommunen eingeladen.
Ziel des Gespräches war der Abschluss einer Langzeitvereinbarung zur Unterstützung der Familienbildungsstätte Elmshorn, so dass die jährliche Antragstellung auf Bezuschussung entfallen kann.
Während des Termins wurde festgestellt, dass diverse Nachbarkommunen im Umfang von 20 % der Nutzer nicht bei der geplanten Kostenbeteiligung berücksichtigt wurden. Daraufhin hat man sich verständigt, dass die Stadt Elmshorn zusammen mit der Familienbildungsstätte eine detaillierte Kostenstellenrechnung und eine Angebotsaufstellung mit einer Nutzungsübersicht erstellt und dies als Grundlage weiterer Verhandlungen nimmt.
Bisher ist diesbezüglich nichts weiter geschehen.
Für das Jahr 2019 hat die Familienbildungsstätte am 18.07.2018 vorerst erneut einen Antrag auf institutionelle Förderung durch die Stadt Barmstedt gestellt. Im Jahr 2018 wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.050,31 € gewährt.
Der Antrag für 2019 beinhalt eine Förderung in Höhe von 854,12 €.
Die Stadt Barmstedt sollte nun entscheiden, ob auch im Jahr 2019 ein Zuschuss gewährt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jungend und Soziales Barmstedt
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Barmstedt beschließt, der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 854,12 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2019 wurden die beantragten Mittel eingestellt.
Anlage/n:
Antrag Familienbildungsstätte – Institutionelle Förderung 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Familienbildungsstätte - Institutionelle Förderung 2019 (3187 KB) |
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