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Vorlage - VO/2018-429
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Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Elmshorn beantragt auch für das Jahr 2019 einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 1.000€ für die angemieteten Räume in der Jugendbildungsstätte in Barmstedt.
Nähere Einzelheiten können dem Antragsschreiben der Familienbildungsstätte entnommen werden.
Seit dem Jahr 2012 wird die Familienbildungsstätte im Bereich der Mietkosten unterstützt, da die Auffassung vertreten wird, dass die Betreuungsleistungen für Kinder bis zum 3. Lebensjahr auch die hiesigen Kindertagesstätten entlasten.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt hat nun über diesen Antrag zu entscheiden.
Für die Stadt Barmstedt stellt diese Ausgabe eine freiwillige Leistung dar.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1 d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn vom 18.07.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Barmstedt bezuschusst 2019 die Anmietung der Räumlichkeiten der Familienbildungsstätte in Höhe von 1.000,00€.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2019 eingestellt.
Anlage/n:
Zuschussantrag Familienbildungsstätte Mietkosten 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Zuschussantrag Familienbildungsstätte Mietkosten 2019 (494 KB) |
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