Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-423
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.09.2018 wurde dem Ausbau der Kampstraße und der Neuen Straße zugestimmt. Aus diesem Grund wird der Sachstand kurz dargestellt:
Kampstraße:
Das Ing-Büro ist in der Ausführungsplanung. Der Entwurfsplan liegt als Anlage bei.
Nach der derzeit vorliegenden Kostenschätzung werden die Baukosten für den Straßenbau bei ca. 970.000,00 € liegen. Dieser Kostenschätzung fußt auf der Ausbauvariante Fahrbahn: Asphalt, Gehwege: Betonpflaster. Ein Ausbau der Fahrbahn in Betonpflaster liegt in der gleichen Größenordnung. Ein Ausbau der Fahrbahn mit Großpflaster („Kopfstein“)würde Mehrkosten von ca. 130.000,00 € mit sich bringen. Ein Ausbau der Gehwege mit Klinker würde Mehrkosten von ca. 40.000,00 € mit sich bringen.
Für den Ausbau der Kampstraße wird im Bereich der Einmündung Kampstraße/Hamburger Straße ein Teilstück eines Privatgrundstücks benötigt. Erste Gespräche mit dem Eigentümer zeigen, dass er einen Verkauf ablehnt. Somit könnte der Fall eintreten, dass ein Teil des alten Gehweges (ca. 35 m²) nicht mit ausgebaut werden.
Neue Straße:
Das Ing-Büro ist in der Ausführungsplanung. Der Entwurfsplan liegt als Anlage bei.
Nach der derzeit vorliegenden Kostenschätzung werden die Baukosten für den Straßenbau bei ca. 335.000,00 € liegen. Dieser Kostenschätzung fußt auf der Ausbauvariante Fahrbahn: Betonsteinpflaster, Gehwege: Betonpflaster. Ein Ausbau der Fahrbahn in Asphalt liegt in der gleichen Größenordnung. Ein Ausbau der Fahrbahn mit Großpflaster würde Mehrkosten von ca. 50.000,00 € mit sich bringen. Ein Ausbau der Gehwege mit Klinker würde Mehrkosten von ca. 15.000,00 € mit sich bringen.
Für den Ausbau der Neuen Straße liegen derzeit zwei Ausbauvarianten vor. Bei einem Ausbau der Fahrbahn in den derzeitigen Grenzen (Variante A), müssten einige Grundstückseigentümer einen Teil Ihrer Grundstücke der Stadt für den Gehwegausbau zur Verfügung stellen. Entsprechende Anfragen an die Grundstückseigentümer laufen. Für den Ausbau der Fahrbahn mit einem Verschwenk im Bereich des Lidl-Parkplatzes (Variante B) wird nur eine Fläche eines privaten Grundstückseigentümers benötigt.
In den demnächst stattfindenden Informationsveranstaltungen wird die Meinung der Anwohner/in und Grundstückseigentümer/in hinsichtlich der Materialien für den Straßen- und Gehwegbau ermittelt. Diese Meinung wird bei der Entscheidung über den Ausbau der Straßen mit berücksichtigt.
Der AZV weist darauf hin, dass sie bei anderen Bauvorhaben schlechte Erfahrungen damit gemacht haben, wenn der Kanalbau ohne gleichzeitigem Ausbau der gesamten Straßenoberfläche durchgeführt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Anlage/n:
Ausbau Kampstraße Lageplan 1-3 (Entwurf)
Ausbau Neue Straße Lageplan a und b (Entwurf)
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76