Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-416
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 23.200 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 2.115.900 EUR und der der Aufwendungen auf 2.139.100 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich auf 14.200 EUR (- 100 EUR) und aus der Grundsteuer B auf 164.000 EUR (+ 4.000 EUR).
Der Gewerbesteueransatz wurde anhand der Vorjahre geschätzt und mit 550.000 EUR veranschlagt. Der bisher zum Soll gestellte Betrag liegt derzeit 309.670,93 EUR über dem geplanten Ansatz für 2018. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2018 Erträge von insgesamt 759.670,93 EUR zum Soll gestellt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2018 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2019 berechnet. Insgesamt sind rd. 744.900 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2018 von rd. 57.500 EUR entspricht.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich auf insgesamt 281.400 EUR (+ 40.400 EUR) geplant. Die Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2019 ab dem Jahr 2020 aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 58.200 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2019 durch das Innenministerium.
Die Kreisumlage ist mit 620.100 EUR veranschlagt, gegenüber 2018 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 34.000 EUR.
Laut dem Haushaltsentwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 wird die Schulumlage auf insgesamt 353.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf rd. 123.800 EUR (- 1.600 EUR).
Für die Schulkostenbeiträge erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 165.000 EUR (- 18.000 EUR).
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 247.300 EUR (+ 40.000 EUR), davon entfallen rd. 202.700 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 44.600 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für die Umsetzung eines Konzeptes gegen das Insektensterben werden 2.000 EUR im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband steigt aufgrund der Erhöhung des Umlagefaktors um 7.700 EUR. Hinzu kommt eine Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband in Höhe von 25.000 EUR, somit erhöht sich der Ansatz auf insgesamt 57.700 EUR (+ 32.700 EUR).
Die Abschreibungen wurden mit 266.100 EUR (+ 62.600 EUR) eingeplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 34.500 EUR (+4.200 EUR) gegenüber. Die Steigerung der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sind auf die Neubewertung des Anlagevermögens im Bereich Abwasser zurückzuführen.
Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 865.000 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,77 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig rd. 298.400 EUR (+ 25.000 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 2.071.400 EUR und der der Auszahlungen auf 2.220.900 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 149.500 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ein Volumen von insgesamt 312.500 EUR.
Im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement sind 1.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden eingeplant. Eine konkrete Maßnahme besteht nicht.
Für den Bereich Abwasser sind 1.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken, 3.500 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen und für Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen 10.000 EUR eingeplant.
Für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die freiwillige Feuerwehr sind 290.000 EUR eingeplant. Für die Ausschreibung des Fahrzeugs wurden bereits 10.000 EUR im Haushaltsjahr 2018 eingeplant. Hier sind ggfs. Haushaltsreste zu übertragen.
Der Tausch von Kleingeräten bei der Feuerwehr und die Anschaffung von möglichen Spielgeräten sind mit jeweils 1.000 EUR geplant. Zudem sind für die Ausstattung des Lindenhofs 5.000 EUR veranschlagt.
Die Tilgung von Krediten ist mit 33.400 EUR veranschlagt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Westerhorn.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß beigefügtem Entwurf vom 06. November 2018 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Haushaltsentwurf
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2019 vom 06. November 2018
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltsentwurf 2019 vom 06.11.2018 (1286 KB) |
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