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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-415  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bielenberg, Yaka
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
05.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss von 3.300 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 614.200 EUR und der der Aufwendungen auf 610.900 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A belaufen sich auf 12.000 EUR (-1.200 EUR) und die Grundsteuer B auf 57.500 EUR (+ 2.500 EUR).

 

Der Gewerbesteueransatz wurde anhand der Vorjahre geschätzt und mit 100.000 EUR (+/- 0 EUR) veranschlagt. Das derzeitige Anordnungssoll beträgt rd. 115.700 EUR und liegt somit 15.700 EUR über dem Ansatz für 2018.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 197.300 EUR (+ 16.600 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 28.600 EUR (+/- 0 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2018 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2019 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich auf insgesamt 138.200 EUR, das sind rd. 78.900 EUR mehr als in 2018. Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2019 ab dem Jahr 2020 aufgrund einer Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 16.900 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2019 durch das Innenministerium.

 

Die Kreisumlage ist mit 191.200 EUR veranschlagt (+ 1.500 EUR gegenüber 2018). Eine Senkung des Umlagesatzes für die Kreisumlage ist in der Diskussion des Kreistages. Eine Entscheidung kann jedoch zur Haushaltsplanung nicht abgesehen werden.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 wird die Schulumlage voraussichtlich auf insgesamt 353.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 45.400 EUR (+ 1.800 EUR).

 

Der 25%- Kostenanteil an der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/ Osterhorn steigt auf 13.600 EUR (+ 4.400 EUR). Der Anstieg ist unter anderem der Änderung in der Entschädigungsverordnung, dem Austausch von alter Bekleidung, sowie der Anschaffung von diversen kleinen Unterhaltungsgeräten (8 x Schädeldeckenmikrofone, Batterien für Funkmeldeempfänger, Umrüstung der Atemschutzgeräte auf die neue bzw. aktuelle Technik, 5 Funkmeldeempfänger) geschuldet.

 

Die Schulkostenbeiträge sind vorläufig mit 55.200 EUR (+ 7.000 €) veranschlagt. Hier werden ggfs. über überplanmäßige Ausgaben Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 42.700 EUR (- 10.400 EUR), davon entfallen rd. 33.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und rd. 8.900 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband steigt aufgrund der Erhöhung des Umlagefaktors auf 21.000 EUR (+ 2.500 EUR).

 

Die Abschreibungen wurden mit 43.100 EUR eingeplant. Es ist eine Überprüfung des Anlagevermögens im Abwasserbereich durch ein externes Beratungsunternehmen erfolgt. Das Anlagevermögen und damit auch die Abschreibungen werden sich daher noch erhöhen. Die neuen Werte werden mit der nächsten Haushaltsplanung eingeplant.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 865.000 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 18,77 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 92.000 EUR (+ 1.600 EUR).

 

Finanzhaushalt

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 608.700 EUR und der der Auszahlungen auf 589.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Überschuss in Höhe von 19.400 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von 29.800 EUR (+ 25.300 EUR). Hiervon entfallen 12.800 EUR auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, 500 EUR für Grunderwerbszwecke und 14.500 EUR für Erwerb von beweglichem Vermögen im Bereich Abwasser. Hiervon sind 13.000 EUR für die Anschaffung von neuen Lüftern. Weitere 2.000 EUR werden im Bereich Abwasser für Baumaßnahmen bereitgehalten.

 

Für die Tilgung der laufenden Kredite werden 1.700 EUR eingeplant.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn kein Gremium zuständig.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß dem Entwurf vom 12. November 2018 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

sind im Haushaltsentwurf dargestellt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2019 vom 12. November 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2019 vom 12.11.2018 (1207 KB)      

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