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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-414  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bielenberg, Yaka
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
27.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 102.800 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 908.400 EUR und der der Aufwendungen auf 1.011.200 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR auf dem Vorjahresniveau und die aus der Grundsteuer B sind mit 67.000 EUR (+ 1.000 EUR) leicht angestiegen.

 

Der Gewerbesteueransatz wurde anhand der Vorjahre geschätzt und mit 150.000 EUR veranschlagt. Der bisher zum Soll gestellte Betrag liegt derzeit 101.706,85 EUR über dem geplanten Ansatz für 2018. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2018 Erträge von insgesamt 224.763,66 EUR zum Soll gestellt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Oktober 2018 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2019 berechnet. Insgesamt sind rd. 349.100 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2018 von rd. 28.000 EUR entspricht.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 135.700 (- 3.300 EUR). Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2019 ab dem Jahr 2020 aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 28.400 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2019 durch das Innenministerium.

 

Die Kreisumlage ist mit 277.700 EUR veranschlagt, gegenüber 2018 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 11.300 EUR.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 wird die Schulumlage auf insgesamt 353.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 37.500 EUR (- 4.300 EUR).

 

Die Schulkostenbeiträge wurden vorläufig veranschlagt mit 77.500 EUR (- 1.000 EUR).

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 73.700 EUR, davon entfallen rd. 38.000 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 35.700 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband steigt aufgrund der Erhöhung des Umlagefaktors auf 28.900 EUR (+ 7.200 EUR).

 

Für die Sanierung der Bankette der Straße nach Heidmoor wurden 16.000 EUR neu veranschlagt. Die Sanierung war bereits im 2018 geplant. Die Umsetzung erfolgte bisher nicht.

 

Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 114.900 EUR (- 2.500 EUR) geplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 18.400 EUR gegenüber.

 

Gemäß dem vorläufigen Haushaltsentwurfes des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 865.000 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,77 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 133.700 EUR.

 

Finanzhaushalt

Im Finanzplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 890.000 EUR und der der Auszahlungen auf 964.500 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 74.500 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 43.200 EUR. Hiervon entfallen für den Bereich Abwasser 1.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken und 2.200 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen. Im Bereich der Feuerwehr ist die Anschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für 30.000 EUR geplant. Für Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen sind 10.000 EUR für die Schachtabdeckung in der Mühlenstraße bereitgestellt. 

 

Die Tilgung von Krediten ist weiterhin mit 36.000 EUR veranschlagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2019 gemäß Haushaltsentwurf 2019 vom 07. November 2018 wird beschlossen.       

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2019 vom 07. November 2018 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2019 vom 07.11.2018 (1254 KB)      

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