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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-404  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bielenberg, Yaka
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
22.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
04.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss von 609.500 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 3.041.300 EUR und der der Aufwendungen auf 2.431.800 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen bei 25.300 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 185.000 EUR geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde geschätzt und mit 190.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 855.600 EUR (+ 86.700 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 40.800 EUR (+/- 0 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2018 i.V.m. dem Haushaltserlass 2019 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich auf insgesamt 596.000 EUR (+ 40.200 EUR). Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2019 ab dem Jahr 2020 aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 72.000 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang des Jahres 2019 durch das Innenministerium.

 

Für die Erstattung der Bauleitplanungskosten sind insgesamt Erträge in Höhe von 10.000 EUR geplant.

 

Zudem sind die Erträge aus Verkaufserlösen im Bereich der B-Pläne in Höhe von 711.200 EUR im Haushaltsjahr erneut eingeplant. Die ursprüngliche Planung hat diese Erträge bereits im Jahr 2018 vorgesehen.

 

Die Kreisumlage ist mit 708.800 EUR veranschlagt (+ 42.100 EUR gegenüber 2018). Eine Senkung des Umlagesatzes für die Kreisumlage ist in der Diskussion des Kreistages. Eine Entscheidung kann jedoch zur Haushaltsplanung nicht abgesehen werden.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 wird die Schulumlage auf insgesamt 353.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 146.500 EUR.

 

Mit insgesamt 216.000 EUR (- 2.000 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten stellen eine besondere Belastung dar. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf rd. 184.100 EUR, davon entfallen 135.100 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 49.000 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich der Ansatz auf 194.100 EUR, somit ergibt sich eine Senkung von 10.000 EUR.

 

Die Abschreibungen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2019 auf 263.000 EUR (+ 71.000 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 56.100 EUR (+ 22.800 EUR) gegenüber. Die Steigerung der Abschreibungen und der Erträge für die Auflösung von Sonderposten sind auf die Neubewertung des Anlagevermögens im Bereich Abwasser zurückzuführen.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurfes des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 865.000 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 341.100 EUR (+ 33.600 EUR). Der Umlagesatz beträgt 18,77 %.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan werden der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 3.951.100 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.660.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 290.800 EUR aus.

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von 778.200 EUR. Unter Anderem sind 67.000 EUR aus Einzahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen eingeplant. Davon wurden 41.200 EUR für die mögliche Förderung des Wohnparks im Grünen und 25.800 EUR für das neue Feuerwehrfahrzeug veranschlagt.

 

Zudem ist die Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden im Bereich der B-Pläne in Höhe von 711.200 EUR im Haushaltsjahr auch im Finanzplan erneut eingeplant.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von 1.432.200 EUR.

Hiervon entfallen 30.000 EUR auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, sowie 1.000 EUR für Grunderwerbszwecke im Abwasserbereich.

Für den Erwerb von beweglichem Vermögen werden insgesamt 76.200 EUR bereitgestellt. Die größte Position macht mit 58.200 EUR die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr aus. Zudem sind weitere 5.000 EUR für den Ersatz von Schere und Spreitzer im Bereich Feuerwehr eingeplant. Für die Gaststätte zur Tankstelle sind 10.000 EUR für den Ankauf von Großinventar bereitgestellt. Weitere 3.000 EUR sind im Abwasserbereich eingeplant.

 

Für das Projekt „Wohnparks im Grünen“ wurden weitere 55.000 EUR eingeplant.

 

Die Baumaßnahmen im Abwasserbereich sind mit 1.270.000 EUR veranschlagt. Für die Herstellung des Mischwasserkanals von der Bahnhofstraße bis Steinstraße sind 900.000 EUR eingestellt. Ein neuer Hausanschluss wurde mit 23.000 EUR, sowie der Mischwasserkanal von der Lindenstraße bis zum Hegebusch mit 211.000 EUR und Mischwasserkanal von der Bahnhofstraße bis zum Hegebusch mit 136.000 EUR veranschlagt. Für diese Maßnahmen ist eine Kreditfinanzierung in Höhe von 900.000 EUR eingeplant.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 sind insgesamt 75.300 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite veranschlagt. Die Neuverschuldung und der damit verbundene Anstieg der Zinsen und der Tilgung durch die Baumaßnahmen im Abwasserbereich wurden dabei berücksichtigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß beigefügtem Entwurf vom 24. Oktober 2018 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltsentwurf 2019

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2019 vom 24. Oktober 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2019 vom 24.10.2018 (1357 KB)      

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