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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-400  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Bielenberg
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushaltsplan ist im Haushaltsjahr 2019 ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 1.693.000 festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben seit dem 01. Januar 2008 mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2019 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 730.000 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2018 beliefen sich auf 692.000 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden.

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 167.100 EUR (Vorjahr 2017 = 155.300 EUR). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Haushaltsjahr 2019 sind die Tariferhöhungen 2018/2019 eingeplant worden. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich auf 3,07 Stellen.

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 353.000 EUR (2018 = 342.000 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

 

Bokel

37.479,01 EUR

Brande-Hörnerkirchen

146.429,63 EUR

Osterhorn

45.323,46 EUR

Westerhorn

123.767,90 EUR

Summe

353.000,00 EUR

 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.  

 

Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 865.000 EUR (2018 = 793.500 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 18,77 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

Bokel

133.618,49 EUR

Brande-Hörnerkirchen

341.044,63 EUR

Osterhorn

91.987,03 EUR

Westerhorn

298.349,85 EUR

Summe

865.000,00 EUR

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushaltsplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.670.000 EUR und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.777.300 EUR festgesetzt. Der Finanzhaushaltsplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 107.300 EUR aus.

 

Für Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Sportförderung sind 2.000 EUR im Haushaltsplan vorgesehen.

 

Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen sind 15.200 EUR eingeplant. Davon sind 8.700 EUR im Bereich der Grundschule Hörnerkirchen, 5.500 EUR im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement und 1.000 EUR im Bereich der Hilfen für Asylbewerber eingeplant.

 

Im Bereich der Breitbandversorgung sind keine Haushaltsmittel eingeplant. Sollten weitere Nachverdichtungsaktionen im Außenbereich des Amtsgebiets geplant werden, ist ein Nachtragshaushalt zu erstellen. Die Haushaltsreste 2018 aus diesem Bereich dürfen gem. § 23 Abs. 2 GemHVO - Doppik nicht weiter übertragen werden, somit würde dann eine neue Veranschlagung der Mittel erfolgen.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 209.000 EUR die größte Position im investiven Bereich. Diese Verbindlichkeiten sind hauptsächlich durch den Breitbandausbau entstanden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 wird gemäß dem Entwurf vom 23. Oktober 2018 beschlossen.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 Kenntnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem beigefügten Haushaltsentwurf

 

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Anlage/n:

 

- Haushaltsentwurf 2019 vom 23. Oktober 2018

- Stellenplan 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Haushaltsentwurf 2019 vom 23.10.2018 (1584 KB)      
Anlage 2 2 2 - Stellenplan 2019 (298 KB)      

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Verwaltungsgemeinschaft
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Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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