Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-387
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Sachverhalt:
Am 21. August 2018 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III beschlossen. Damit wurde auch ein neues Beteiligungsverfahren gestartet. In der Zeit vom 4. September 2018 bis zum 3. Januar 2019 können Äußerungen in schriftlicher oder elektronischer Form abgegeben werden. Unterlagen zum Beteiligungsverfahren findet man im Online-Portal BOB-SH. In diesem neuen Entwurf findet man auch in der Gemeinde Bokel eine Potenzialfläche in einer Größe von 45,1 ha, reduziert auf 30,2 ha als sogenanntes Vorranggebiet. In den Abwägungsunterlagen wird zu dieser Fläche (PR3_PIN_001) die folgende Aussage gemacht: „Eine vertiefende gutachterliche Prüfung der Vereinbarkeit mit der Grünbrücke Hasselbusch und den darauf zuführenden Migrationskorridoren hat ergeben, dass für den westlichen Teil der Fläche außerhalb des Einzugsbereiches und des prioritären Korridores der Grünbrücke eine Flächenausweisung möglich ist. Durch diese Reduzierung wird auch eine Überschneidung mit einer Maßnahmenfläche für den A20-Bau vermieden. In den Stellungnahmen wurden keine Argumente vorgebracht, die nach Prüfung gegen eine solche Ausweisung sprächen. Die angeführten Artenschutzbelange können auf Ebene des Anlagengenehmigungsverfahrens geprüft werden.“ Im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens hat die Gemeinde Bokel mit einem entsprechenden fristgemäß eingereichten Einwand darauf hingewiesen, dass die Fläche komplett in einem Bereich liegt, der im Rahmen der A20-Grünbrückenplanung Hasselbusch als Verbundkorridor u.a. für das Rotwild ermittelt wurde. Die Aufstellung von Windkraftanlagen in diesem Bereich würde erhebliche Beeinträchtigungen in Hinblick auf die Ziele der geplanten Grünbrücke bedeuten. Das hohe Konfliktrisiko als potentieller Beeinträchtigungsbereich mit einer besonderen Bedeutung für Großvögel ist in der Abwägungsentscheidung ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt worden. In dem damaligen Entwurf der Abwägungsentscheidung ist diese Fläche mit dem Vorschlag „Fläche wurde nicht übernommen“ gekennzeichnet worden. Entgegen dieser Aussage sind die Flächen nun, angepasst mit 30,2 ha, übernommen worden.
Die Gemeindevertretung hat nunmehr zu entscheiden, ob eine entsprechende Stellungnahme abgegeben werden soll und wenn, wie diese lautet. Die Verwaltung schlägt vor, den Text aus dem 1. Anhörungsverfahren aufrecht zu erhalten und erneut vorzulegen. |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Bokel gem. § 28 GO
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, die Einwände, die im 1. Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 erhoben wurden, auch in diesem 2. Verfahrensschritt aufrechtzuerhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planunterlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | PR3_PIN_001_2016 (373 KB) | |||
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2 | PR3_PIN_001_2018 (595 KB) | |||
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3 | PR3_PIN_002_2016 (382 KB) | |||
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4 | PR3_STE_075_2016 (359 KB) |
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