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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-385  

Betreff: Wahl eines Gemeindewahlausschusses sowie einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters für die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters in 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Can, Deniz
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes besteht der Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl in 2019 aus der/dem Bürgermeister/in als Gemeindewahlleiter/in und 8 weiteren Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen. Die/Der Bürgermeister/in als Gemeindewahlleiter/in ist Vorsitzende/r des Gemeindewahlausschusses.

 

Die Beisitzer/innen sowie die Stellvertreter/innen sind vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten von der Stadtvertretung zu wählen. Dabei sollen die in der Stadt Barmstedt vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Die hier vertretenen Parteien und Wählergruppen sind gebeten worden, Kandidaten für die Besetzung des Wahlausschusses einzureichen. Entsprechende Vorschläge sind eingegangen. Es sind jedoch noch von der Stadtvertretung 10 Personen zu benennen (5 Beisitzer/innen und 5 Stellvertreter/innen).

 

Da die Möglichkeit besteht, dass Frau Döpke sich im nächsten Jahr zur Wiederwahl stellt (§ 12 Absatz 1 Nr 1. des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes), sollte nach § 12 Absatz 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes durch die Stadtvertretung eine andere Person zur/zum Wahlleiter/in gewählt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, den Leitenden Verwaltungsbeamten, Sven Werner, als andere Person zum Wahlleiter zu wählen.

 

Folgende wahlberechtigte Personen werden als Beisitzer/innen bzw. Stellvertreter/innen in den Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl in 2019 gewählt:

 

Wahlleiter: Sven WernerStellvertr. Wahlleiter: Uwe Dieckmann

Beisitzer/in: 1. Michael Schönfelder        Stellvertr. Beisitzer/in: 1. Reimer Karstens

2. Wilfried Quell2. Peter Gottschalk

3. Florian Preiß3. Michel-Leopold Jouvin

4.4.

5.5.

6.6.

7.7.

8.8.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:



 

 

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Anlage/n:



 

 

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