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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-379  

Betreff: Ortsentwicklungskonzept als Fortsetzung des Projekts "Wohnpark im Grünen"
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
12.09.2018 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
19.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Am 21.08. wurde in einem Termin mit Herrn Prüß und Herrn Krage vom Regionalmanagement Holsteiner Auenland das weitere Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Projekts „Wohnpark im Grünen“ besprochen.

 

Aufsattelnd auf dem amtsweiten Ortsentwicklungskonzept aus 2012 und den Ergebnissen aus der Machbarkeitsstudie 2018 soll in einer ersten Stufen ein aktuelles Ortsentwicklungskonzept für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung im Hinblick auf die mittelfristige Gesamtentwicklung des Ortskerns erstellt werden. Das heißt, Bestandsaufnahme aller Funktionen und auch der Funktionsstörungen. Hierbei sollen gezielt auch die Einwohnerinnen und Einwohner mit einbezogen werden.

Das hieraus resultierende Schlüsselprojekt zum Thema altersgerechtes Wohnen soll sodann in einer zweiten Stufe detailliert geplant werden.

 

Hierzu soll ein Förderantrag, aufgeteilt in 2 Stufen, beim LLUR gestellt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, den entsprechenden  Förderantrag einzureichen und die entsprechen­den Kosten im Haushalt 2019 bereit zu stellen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten für Stufe 1 werden mit 20.000,- € brutto geschätzt, die Planungskosten für Stufe 2 mit 35.000,- € brutto.

Die Förderung beträgt max. 75 % der Bruttokosten, somit liegt bei der Gemeinde ein Eigen­anteil von voraussichtlich 13.750,- €
 

 

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Anlage/n:



 

 

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