Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-377
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.03.2018 hat der Kreis Pinneberg die neuen Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen im Kreis Pinneberg für die Berechnung der Sozialstaffel ab dem 01.08.2018 bekannt gegeben.
Entsprechend des Grundsatzbeschlusses der Stadtvertretung aus dem Jahr 1995 werden die Elternbeiträge jährlich entsprechend der Steigerung des Kreises Pinneberg angepasst, sofern keine anderslautende Beschlussfassung der Stadtvertretung erfolgt.
Dem Sozialausschuss wurden die neuen Elternbeiträge am 28.08.2018 bekannt gegeben.
Des Weiteren hat der Kreis Pinneberg mitgeteilt, dass der Einkommenseinsatz bei der Sozialstaffel ab dem 01.08.2018 von 60 % auf 50 % gesenkt wird. Hierdurch erfolgt eine Entlastung der Eltern.
Der Sozialausschuss hat am 28.08.2018 die Empfehlung für die Stadtvertretung ausgesprochen, die Änderung des Kreises Pinneberg zu übernehmen und den Einkommenseinsatz im Rahmen der Sozialstaffel von 60 % auf 50 % für den Kindergartenbeitrag zu senken.
Seitens der Verwaltung wird die Empfehlung ausgesprochen, sich grundsätzlich den künftigen Empfehlungen der Kreisverwaltung anzuschließen, so dass bei künftigen Änderungen von einer separaten Beschlussfassung abgesehen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dass rückwirkend ab dem 01.08.2018 im Rahmen der Sozialstaffelberechnung vom Einkommensüberhang 50 % statt bisher 60 % für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist.
Künftige Änderungen des Einkommenseinsatzes im Rahmen der Sozialstaffel werden grundsätzlich entsprechend der Vorgaben des Kreises Pinneberg übernommen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Es tritt eine finanzielle Entlastung der Eltern ein. Die Ausfallzahlungen übernimmt der Kreis Pinneberg. Der Stadt Barmstedt entstehen keine weiteren Kosten.
Anlage/n:
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