Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-376
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in der Sitzung am 28.08.2018 empfohlen, dass die neue Kindertagesstätte im B 72 a errichtet werden soll. Das Grundstück im B 72 b ist für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 3 Krippengruppen und 2 Elementargruppen zu klein. Der Bedarf an den Plätzen ist derzeit weiterhin gegeben.
Der Bau- und Umweltausschuss hat darüber zu beraten, ob der Empfehlung des Ausschuss für Jugend und Soziales gefolgt wird.
Die Stadtvertretung hat in vergangener Sitzung beschlossen, die neue Kindertagesstätte im B 72 b zu errichten. Der Beschluss muss aufgehoben werden, wenn der Empfehlung des Ausschusses für Jugend und Soziales zugestimmt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 1d und § 1 e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse: Ausschuss für Jugend und Soziales und Bau- und Umweltausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Der Bau- und Umweltausschuss und der Hauptausschuss empfehlen folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtvertretung beschließt den Beschluss über die Errichtung der Kindertagesstätte im B72 b aufzuheben.
2.) Die Stadtvertretung beschließt die neue Kindertagesstätte im B 72 a zu errichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für eine neue Kindertagesstätte sind im Haushalt 2019 vorgesehen.
Anlage/n:
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