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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-283  

Betreff: Freier Eintritt im Strand- und Wellenbad
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred FreyermuthAktenzeichen:0
Federführend:Stadtwerke Barmstedt Beteiligt:Stadtwerke Barmstedt
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Entscheidung
18.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 19.01.2009 beschlossen, dass aufgrund eines Antrages der BALL-Fraktion über freien Eintritt im Strand- und Freibad im Werkausschuss zu beraten ist. Dieser freie Eintritt soll den berechtigten Inhabern des „Sozialpass“ Barmstedt gewährt werden.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die Inhaber des Sozialpasses Barmstedt kommen bereits jetzt in den Genuss der vergünstigten Einrittspreise sowohl in der Schwimmhalle als auch im Strandbad. Mit dem Sozialpass werden die jeweiligen Preise für Kinder erhoben. Diese betragen in der Halle 2,60 € und im Strandbad 1,00 €. Darüber hinaus wird in den Ferien den Inhabern des Ferienpasses bereits freier Eintritt im Strandbad gewährt. Ein freier Eintritt in der Schwimmhalle ist problematisch, da dort ein Kassenautomat aufgestellt ist. Dort gibt es lediglich die Möglichkeit ein normales oder ein vergünstigtes Ticket zu erwerben. Eine Taste mit der Funktion „Freier Eintritt“ halten wir für bedenklich. Alternativ müssten diejenigen, welche freien Eintritt haben möchten, jedes Mal die Aufsicht rufen, die Berechtigung nachweisen und einzeln durch die Drehkreuzanlage eingelassen werden. Zusätzlich müssten diese Kunden auch wieder einzeln aus der Halle begleitet werden, da man lediglich mit einem gültigen Ticket das Bad durch das Drehkreuz wieder verlassen kann. Im Verhältnis zu einem Ticketpreis von 2,60 € halten wir diesen Aufwand für nicht angemessen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt, dem Antrag der BALL-Fraktion vom 29.10.2008 nicht zu entsprechen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zuständigkeit:

Zuständig ist der Werkausschuss.

 


 

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