Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-358
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Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2018 den Sperrvermerk für die Installation der Netzwerkausstattung zum Medienkonzept in den Barmstedter Schulen aufgehoben. Die Ausstattung der Schulen mit einer flächendeckenden WLAN-Ausleuchtung kann daher planmäßig im III. und IV. Quartal 2018 umgesetzt werden, sodass die Grundvoraussetzung für die spätere Nutzung der Präsentations- und Medientechnik in sämtlichen Klassen- und Fachräumen gegeben ist.
Der Projektplan des IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) und der Verwaltung sieht die weiteren Schritte wie folgt vor:
-Entscheidungsfindung zur Beauftragung eines Dienstleisters für die Administration in den Schulen im IV. Quartal 2018
- Beschaffung und Einrichtung der Präsentationstechnik im Haushaltsjahr 2019
- Beschaffung und Einrichtung der Endgeräte im Haushaltsjahr 2020
Im nächsten Schritt muss daher über die Bereitstellung der Mittel für die Beschaffung und Einrichtung der Präsentationstechnik für das Haushaltsjahr 2019 beraten werden. Aufgrund von Erfahrungswerten wird auf Empfehlung des IQSH mit ca. 3.000 EUR pro Klassen- bzw. Fachraum gerechnet. Daraus ergibt sich für das Jahr 2019 folgender Bedarf:
33.000 EUR für 11 Räume bei 211000.935100 JKS
129.000 EUR für 43 Räume bei 230000.935200 GYM
18.000 EUR für 6 Räume bei 271000.935100 ASS
117.000 EUR für 39 Räume bei 281200.935100 GSS
Eine Überprüfung der Bedarfsmeldung hat nach Rücksprache mit dem Gymnasium zu einer Anpassung der Raumanzahl geführt. Bei 17 Räumen im Gymnasium, die bereits mit Beamertechnik ausgestattet sind, kann erst nach Fertigstellung der Medienkonzeption im Zuge der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Präsentationtechnik überprüft werden, ob die vorhandene Technik dem Standard entspricht, der für die Umsetzung des Konzeptes erforderlich ist. Die benötigten Haushaltsmittel würden sich um die Anzahl der Räume verringern, bei denen der Stand der Technik den Anforderungen genügt.
Darüber hinaus wird durch die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatung zum Stellenplan die Schaffung einer Schul-IT-Koordinationsstelle mit einem Stellenanteil von 0,5 Stellen, die u.a. als Schnittstelle zwischen dem künftigen IT-Dienstleister und dem Schulträger fungiert und sich mit der Weiterentwicklung des Medienkonzeptes befassen soll, eingeworben.
Eine Rückfrage beim Land Schleswig-Holstein hat ergeben, dass die Förderprogramme für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2019 bis Dezember 2018 zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart werden. Die Länder geben dann den Startschuss zur Beantragung der Fördermittel durch den Schulträger ab dem Haushaltsjahr 2019.
Als weitere Finanzierungsmöglichkeit schlägt die Verwaltung die Verwendung der angesparten Haushaltsreste der Schulen zuzügl. der Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel des laufenden Haushaltsjahres des Vermögenshaushaltes vor. Der Ist-Stand der zur Verfügung stehenden Mittel stellt sich zum 23.08.2018 wie folgt dar:
Haushaltsstelle | Schule | laufendes Haushaltsjahr | Reste aus Vorjahren | Gesamt | Vorschlag der Verwaltung |
211000-935000 | JKS | 5.358,20 € | 23.392,30 € | 28.750,50 € | 26.000,00 € |
230000-935000 | GYM | 14.000,00 € | 14.599,35 € | 28.599,35 € | 21.600,00 € |
271000-935000 | ASS | 5.000,00 € | 16.293,13 € | 21.293,13 € | 18.000,00 € |
281200-935000 | GSS | 14.900,00 € | 21.259,33 € | 36.159,33 € | 28.700,00 € |
Der Finanzierungsbedarf würde sich damit wie folgt verändern:
Haushaltsstelle | Schule | Bedarf | Vorschlag der Verwaltung | Haushaltsansatz 2019 |
211000-935100 | JKS | 33.000,00 € | 26.000,00 € | 7.000,00 € |
230000-935200 | GYM | 129.000,00 € | 21.600,00 € | 107.400,00 € |
271000-935100 | ASS | 18.000,00 € | 18.000,00 € | 0,00 € |
281200-935100 | GSS | 117.000,00 € | 28.700,00 € | 88.300,00 € |
Den Schulen blieben für das laufende Haushaltsjahr Mittel für die Beschaffungen des Vermögenshaushaltes in folgender Höhe erhalten:
Haushaltsstelle | Schule | laufendes Haushaltsjahr | Neuer Haushalts-ansatz 2019 |
211000-935000 | JKS | 2.750,50 € | 8.600 € |
230000-935000 | GYM | 6.999,35 € | 14.100 € |
271000-935000 | ASS | 3.293,13 € | 5.000 € |
281200-935000 | GSS | 7.459,33 € | 15.900 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung Barmstedt im Rahmen der Haushaltsberatung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Beschaffung und Einrichtung der Präsentationstechnik. Der Finanzierungsvorschlag der Verwaltung soll (nicht) umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Sachverhalt
Anlage/n:
keine
Kontakt & Öffnungszeiten
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