Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-282
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Sachverhalt:
Die Beschaffung des Erdgases erfolgt auch über eine sogenannte Preisgleitklausel, welche quartalsweise neue Bezugskonditionen ergibt. Der in den letzten Monaten gesunkene Ölpreis zeigte bereits zum Jahreswechsel eine erste Wirkung, zum zweiten Quartal greift der niedrigere Ölpreis in vollem Umfang.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Werkleitung empfiehlt eine Senkung der Grundversorgungstarife gemäß Anlage „Grundversorgung Gas zum 01.04.2009“. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass zwei wenig in Anspruch genommene Tarife entfallen und sich eine Struktur von drei Grundversorgungs- und drei dazugehörigen Sondervertragstarifen ergibt. Die Reduzierung im Haushaltsbereich liegt bei ca. 15%. Unter Einbeziehung der Senkung im Januar (Barmstedt hatte als einziger Versorger gesenkt), ergibt sich eine Gesamtentlastung von ca. 17%.
Die geringeren Bezugskosten der Stadtwerke wurden im vollen Umfang berücksichtigt, so dass die Konditionen im Vergleich erneut einen Spitzenplatz einnehmen.
Anzumerken ist, dass Preisänderungen gemäß Grundversorgungsverordnung 6 Wochen vorher schriftlich anzukündigen sind. Diese Frist wird nicht eingehalten, wenn die Senkung wie vorgeschlagen bereits zum 01.04.2009 in Kraft tritt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, die Anpassung der Grundversorgung Erdgas zum 01.04.2009 gemäß Anlage zuzustimmen.
Zuständigkeit:
Zuständig ist die Stadtvertretung.
Anlage/n:
Grundversorgung Erdgas, Senkung zum April 2009
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1 | Grundversorgung Erdgas, Senkung zum April 2009 (37 KB) | ![]() |
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