Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-342
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 108.707,97 EUR ab. Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Die Verwaltung empfiehlt die Ergebnisrücklage auf 33 % der Allgemeinen Rücklage aufzustocken, um mögliche Jahresfehlbeträge in Folgejahren ausgleichen zu können. Die Allgemeine Rücklage bleibt mit 694.851,95 EUR bestehen und die Ergebnisrücklage wird sich um den Jahresüberschuss von 108.707,97 EUR auf insgesamt 138.093,84 EUR (20 %) erhöhen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung schlägt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss vor:
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2017 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 108.707,97 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2017 inkl. Anlangen
- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss zum 31.12.2017 inkl. Anlagen (897 KB) | |||
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2 | Lagebericht zum 31.12.2017 (478 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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