Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-339
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Sachverhalt:
1. Sanierung von Sanitärräumen in schulischen Einrichtungen
Bereits im Jahre 2017 hat die Stadt Barmstedt im Rahmen der Bezuschussung von Sanierungen im Bereich der Sanitäranlagen für Schulgebäude vorsorglich 4 Förderanträge gestellt. Von diesen wurden 2 Anträge, nämlich für den Umbau der Umkleidekabinen in der Sporthalle Heederbrook und für Maßnahmen im Bereich des Gymnasiums, genehmigt. Die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 160.000,-- € können allerdings auch für die anderen Maßnahmen verwendet werden. Zur weiteren Bearbeitung hat die Verwaltung die Örtlichkeiten mit einem Fachingenieurbüro untersucht und (aufgrund des engen Zeitrahmens) folgende Anträge gestellt:
1. Sporthalle Heederbrook, Umkleidekabinen Kosten 211.500,-- € Zuschuss 67.500,-- €
2. Turnhalle Schulstraße, Sanierung Sanitärräume Kosten 135.400,-- € Zuschuss 67.500,-- €
3. Gymnasium Turnhalle Duschanlagen Kosten 107.050,-- € Zuschuss 25.000,-- €
Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf rd. 294.000,-- €.
2. Neubeantragung von Mitteln aus dem Landesprogramm „IMPULS“ für Schulen
Ende Mai 2018 wurde durch die Landesregierung ein weiteres Programm für die Sanierung von Schulen aufgelegt. Die Abgabefrist der Förderanträge war der 30.06.2018. Um mögliche Fördermittel nicht verfallen zu lassen hat die Verwaltung folgende 4 Anträge im Vorwege einer politischen Beschlussfassung gestellt:
1. Erweiterung James-Krüss-Schule für die Ganztagsbetruung von Grundschülern
in einem Gesamtvolumen von 540.000,-- € (drei Klassenräume)
2. Erweiterung Gottfried-Semper-Schule für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern
in einem Gesamtvolumen von 540.000,-- € (drei Klassenräume)
3. Sanierung des Daches an der James-Krüss/Albert-Schweitzer-Schule
Gesamtvolumen 380.000,-- €
4. Umbau von 3 Klassenräumen für die Verbesserung der Raumakkustik (für hörgeschädigte
Kinder) in der James-Krüss-Schule in einem Gesamtvolumen von 15.000,-- €
Die Haushaltsmittel im Ausgabebereich sind bereits veranschlagt.
Auch hier kann eine Förderung von max. 75 % erzielt werden, die zugewiesenen Mittel können auch zwischen den angemeldeten Maßnahmen anders aufgeteilt werden. Die
Durchführung der Maßnahmen ist noch nicht verpflichtend.
3. Beantragung von Mitteln aus dem Landesprogramm „IMPULS“ für Kindergärten
Derzeit wird ein weiteres Förderprogramm durch das Land erarbeitet. Hierbei soll die
Schaffung aber auch die Sanierung von Kindergärten gefördert werden. Die Zuwendungen
betreffen Baumaßnahmnen ab dem 01.01.2018 und können auch rückwirkend ohne eine
Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gewährt werden. Die Verwaltung beabsichtigt
für den Umbau des Sporthauses Heederbrook einen Antrag zu stellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen und können
im Kinder- und Jugendforum besprochen werden.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss
Abschließend ist die Stadtvertretung zuständig
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Umsetzung der in der Vorlage VO/2018-339 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung der sanitären Räumen in Schulen, die Maßnahmen im schulischen „IMPULS“ Programm des Landes und die Beantragung von Fördermitteln für den Umbau des Sporthauses Heederbrook.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Sanierung der sanitären Räume in den Schulen erhöht sich der städtische Kostenanteil von 210.000,-- € auf 294.000,-- €.
Für die anderen Maßnahmen können verlässliche Zahlen erst ermittelt werden, wenn die
Förderbescheide vorliegen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76