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Vorlage - VO/2018-337
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 27.06.2017 wurde der Ausbau des Erlengrunds im Jahr 2018 beschlossen. Eine Änderung des Programms erfolgte in der Sitzung am 24.04.2018 .
Wie in der Vorlage VO/2018-058 beschrieben, gab es einen Teileigentümer, der nicht bereit war, die für den Straßenbau notwendige private Fläche der Stadt Barmstedt zur Verfügung zu stellen. Die Meinung des Teileigentümers hat sich geändert, so dass der Gehweg vor Haus Nr.23 nun ohne Versprung in die Fahrbahn hergestellt werden kann.
Diesen neuen Verlauf ist in der beiliegenden Lageplänen Straßenbau für das Bauprogramm zu entnehmen. Alle anderen Bestandteile des Bauprogramms bleiben unverändert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das geänderte Bauprogramm für den Ausbau Erlengrund
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten reduzieren sich um ca. 1.500,00 €.
Anlage/n:
Lageplan Straßenausbau Erlengrung 1
Lageplan Straßenausbau Erlengrund 2
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 18-08-15-Anl-7-LP_StrBau_1-Index_a (1693 KB) | |||
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2 | 18-08-15-Anl-7-LP_StrBau_2-Index_a (1911 KB) |
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