Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-333
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Sachverhalt:
Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB haben sich Träger des Kreises Pinneberg zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 und der damit zusammen gehörenden 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt geäußert:
Die untere Wasserbehörde fordert die Aufstellung eines wasserwirtschaftlichen Konzeptes, da die Ableitungskapazität des Nappenhorner Bachs eingeschränkt ist. "Besonders zu prüfen und zu berücksichtigen ist die Leistungsfähigkeit des verrohrten Bereichs des Verbandsgewässers K27, sofern über dieses eine Regenwasserableitung geplant wird. Im B-Plan müssen ggf. Flächen für Versickerung oder Rückhaltung vorgesehen werden."
Zudem fordert der gesundheitliche Umweltschutz eine schalltechnische Untersuchung, da neue Verkehrszahlen vorliegen und ältere Untersuchungen nicht mehr angewandt werden können.
Die UNB fordert einen Umweltbericht. Diese Aussage kann ggf. abgewogen werden, wenn die Zustimmung der Landesplanung vorliegt. Die Stellungnahme trifft aber gewöhnlich etwas verzögert ein.
Aufgrund dieser Tatsachen sollte der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan 78 verschoben werden und ein schalltechnisches Gutachten bzw. ein wasserwirtschaftliches Konzept beauftragt werden. Ggf. könnten diese Gutachten zusammen mit dem B-Plan Nr. 73 beauftragt werden, da dort die gleichen Forderungen erfüllt werden müssen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss..
Anlage/n: -/-
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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