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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-333  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: Sachstandsmitteilung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
03.09.2018 
Sitzung Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB haben sich Träger des Kreises Pinneberg zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 und der damit zusammen gehörenden 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt geäußert:

 

Die untere Wasserbehörde fordert die Aufstellung eines wasserwirtschaftlichen Konzeptes, da die Ableitungskapazität des Nappenhorner Bachs eingeschränkt ist. "Besonders zu prüfen und zu berücksichtigen ist die Leistungsfähigkeit des verrohrten Bereichs des Verbandsgewässers K27, sofern über dieses eine Regenwasserableitung geplant wird. Im B-Plan müssen  ggf. Flächen für Versickerung oder Rückhaltung vorgesehen werden."

 

Zudem fordert der gesundheitliche Umweltschutz eine schalltechnische Untersuchung, da neue Verkehrszahlen vorliegen und ältere Untersuchungen nicht mehr angewandt werden können.

 

Die UNB fordert einen Umweltbericht. Diese Aussage kann ggf. abgewogen werden, wenn die Zustimmung der Landesplanung vorliegt. Die Stellungnahme trifft aber gewöhnlich etwas verzögert ein.

 

Aufgrund dieser Tatsachen sollte der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan 78 verschoben werden und ein schalltechnisches Gutachten bzw. ein wasserwirtschaftliches Konzept beauftragt werden. Ggf. könnten diese Gutachten zusammen mit dem B-Plan Nr. 73 beauftragt werden, da dort die gleichen Forderungen erfüllt werden müssen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:  -/-
 

 

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