Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-331
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Sachverhalt:
Die Unterlagen der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 sind vom Gemeindewahlausschuss am 16. März 2018 zusammengestellt worden. Beanstandungen hinsichtlich der Feststellung der Ergebnisse im Wahlvorstand haben sich in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 07.05.2018 nicht ergeben. Daraufhin ist das Ergebnis der Gemeindewahl in der Gemeinde Osterhorn am 09. Mai 2018 ortsüblich bekanntgemacht worden. Es sind keine Einsprüche gegen das Wahlergebnis eingegangen.
Gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) i.V.m. § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 22.08.2018 die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 vorgenommen.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß § 39 GKWG die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 66 Absatz 2 GKWO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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