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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-326  

Betreff: Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Bücherei
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
10.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Nach der Begehung der Stadtbücherei durch den arbeitsmedizinischen Dienst und der Unfallkasse Nord am 17.11.2016 wurde festgestellt, dass die in der Bücherei vorgefundenen Arbeitsbedingungen nicht haltbar sind. Weder die Büro- noch die Sanitärräume befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es bestehe lt. Protokoll der sicherheitstechnischen Begehung „in jedem Fall dringender Handlungsbedarf um gesundheitliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen zu reduzieren“. Zudem ist die Fläche für den Kundenverkehr nach Aussage der Büchereizentrale im Verhältnis zu den Medien und der Kundenanzahl viel zu gering. Die derzeitige Fläche beträgt 257 qm, die notwendige Fläche 678 qm.

 

Mit Vorlage vom 18.04.2017  (VO-2017-135) hat die Verwaltung verschiedene Vorschläge für einen Neubau der Bücherei vorgestellt. Der Schul- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 die Varianten „Wischhof“ und Marktstraße/Küsterkamp in die engere Wahl aufgenommen und die Verwaltung gebeten, eine mögliche Finanzierung zu prüfen. Der

Gedanke die Bücherei im Zuge einer weiteren Innenstadtsanierung mitzufinanzieren sowie

Spendenmittel aus der „Nelke-Stiftung“ einzuwerben wurden zwischenzeitlich verworfen.

Der Bauausschuss hat am 05.03.2018 vorgeschlagen, weitere Verhandlungen mit dem

Eigentümer des Grundstückes Marktstraße zu führen. Desweiteren wurde vorgeschlagen, die Bücherei an ihrem jetzigen Standort entsprechend aufzustocken. Der heute gültige Bebauungsplan Nr. 12 sieht dort eine eingeschossige Bebauung in einem engen Baufenster vor. Inwieweit eine Änderung des Planes erfolgen kann ist derzeit in Klärung (Abstandsflächen). In jedem Fall müssen bei einer Aufstockung sowohl die Fundamente als auch die Stützen und Wände verstärkt werden. Die jetzige Decke ist nur für eine eingeschossige Bauweise ausgelegt. Die Anzahl der Geschosse ist abhängig von der Traglast des Baugrundes. Bei einer Aufstockung ist ein Fahrstuhl zu berücksichtigen, um die vorgeschlagene Flächengröße zu erreichen wäre das Gebäude dreigeschossig auszulegen. Für einen Betrieb bedeutet das auf jeden Fall einen höheren Personalbedarf. Um wirklich konkrete Aussagen zu machen, muss ein Tragwerks- und Planungskonzept durch entsprechende Fachingenieure ausgearbeitet werden.

 

Für fortführende Planungen, die für die Stadtverwaltung bzw. den Eigentümer des Grundstückes Marktstraße weitere Planungs- und Personalkosten verursachen, ist es nach Auffassung der Verwaltung sinnvoll, einen Beschluss der politischen Gremien herbeizuführen, ob und wo eine Bücherei zukünftig geplant werden soll.

 

Herr Oke Simons, stellvertetender Direktor der Büchereizentrale Schleswig-Holstein, wird während der Sitzung anwesend sein.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung kann im jährlichen Kinder- und Jugendforum stattfinden.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, einen Neubau der Bücherei vorzusehen. Der Standort soll _______________________ sein



 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Kostenkalkulation kann erst nach Festlegung des endgültigen Standortes erfolgen.

 

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Anlage/n:


 

 

 


 

 

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